Aufbauend auf dem neuen Informationsfreiheitsgesetz 2025 haben wir uns erlaubt, als Interessensvertretung der etwa 620.000 im Ausland lebenden Landsleute eine Anfrage zur Zahl und den Entscheidungen von Beibehaltungs-Anträgen in den letzten 10 Jahren zu stellen.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht seit 1985 vor (§28) , dass persönliche Gründe (§28/2 – wörtlich: „besonders berücksichtigungswürdiger Grund“ im Privat- und Familienleben) neben dem „Interesse der Republik“ und dem „Kindeswohl“ (§28/1) die Grundlage für positive Bescheide sein können. Dieser Erweiterung um persönliche Gründe wird allerdings in der Entscheidungspraxis bisher kaum Rechnung getragen.
Die belastbaren Zahlen dazu sind recht spärlich, die einzige uns bekannte Aufstellung wurde auf Basis einer früheren Umfrage unter www.doppelstaatsbuerger.at/statistik erstellt und dokumentiert – bei allerdings lückenhafter Datenlage und nur eingeschränkter Vergleichbarkeit der Rückmeldungen der Bundesländer.
Wir baten daher um Rückmeldung des jeweiligen Bundeslands und Mitteilung der Jahreswerte 2015-2024 sowie 1. HJ 2025 zu folgenden Punkten:
- Wie viele Beibehaltungsanträge wurden im jeweiligen Zeitraum gestellt?
- Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
- mit Begründung
- ohne Begründung
- Wie viele Anträge wurden seitens der Antragsteller freiwillig zurückgezogen
- Wie viele Anträge wurden positiv entschieden?
Mit welcher Begründung:- Interesse der Republik
- Kindeswohl
- Nachweisbare Verbundenheit zu Österreich – z.B. regelmäßige Aufenthalte, persönlicher Verkehr mit Angehörigen, Besitz von Liegenschaften oder Unternehmensanteilen, abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst, etc.
- Private, ggf. beruflich bedingte Gründe (auch perspektivisch) – z.B. Einschränkungen im
Aufenthaltsstatus / des beruflichen Fortkommens im Ausland, Vermögensnachteile im Wohnsitzland, wissenschaftliches Potential, etc.
Zum Hintergrund der Anfrage
Der Weltbund Österreich (bisher: Auslandsösterreicher Weltbund) setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die etwa 620.000 Landsleute, die derzeit im Ausland leben (und oftmals auch wieder zurückkehren wollen), keine Nachteile gegenüber jenen haben, die in Österreich geblieben sind.
So hat unser Weltbund in den Achtziger-Jahren die Einführung des Briefwahlrechts maßgeblich begleitet und letztlich durchgesetzt. Aktuell steht das Thema „Beibehaltung“ – also die Vermeidung der „automatischen“ Ausbürgerung (sprich: Entzug der Staatsbürgerschaft) bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft – ganz oben auf der Agenda. Dabei wird kein Carte Blanche-Ansatz verfolgt, sondern es geht darum, dass die Lebensumstände von Landsleuten, die einen ANTRAG AUF BEIBEHALTUNG stellen, ganzheitlich berücksichtigt werden und auch das Potential der jüngeren Antragssteller mit in die Bewertung einfließen muss.
Es liegt im ureigensten Interesse Österreichs, seine eigenen Staatsbürger umfassend wertzuschätzen – und ihnen zu ermöglichen, ihr Leben im In- oder Ausland (zeitweise) so zu gestalten, dass sie wertvolle Karriere-Chancen an ihrem Lebensort nutzen können, Österreich verbunden bleiben und als Botschafter unseres Landes in der Welt auftreten.
Nur wenn Beibehaltungsentscheide positiv ausfallen, sind unsere Landsleute auch bereit, sich im jeweiligen Gastland weiterhin für Österreich zu engagieren und als gefragte Fachkräfte mit ihren im Ausland gesammelten Erfahrungen wieder in unser Österreich zurückzukehren. Im Falle negativer Bescheide gehen ihre Erfahrung und Wirtschaftskraft unserer Heimat für immer verloren.
Gemeinsam mit Philipp Rader und Martin Wallner hat der Weltbund daher im Jahr 2024 die Bürgerinitiative „Klare und erreichbare Kriterien für de Beibehaltung der Staatsbürgerschaft“ eingebracht und gemeinsam mit dem Erstunterzeichner Philipp Rader mehr als 6.450 Unterschriften (statt der erforderlichen 500) an die Parlamentsdirektion übergeben. Mehr als 70% der Unterzeichnenden wohnen im Inland, weitere Unterstützer in 33 anderen Ländern, ihr Altersspektrum reicht von 16 bis 100 Jahren (Durchschnittsalter 54). Bislang wurden (Stand 18.9.25) auf der Parlamentsseite 3395 Online-Unterstützungen (3280 Unterstützungserklärungen und 319 Stellungnahmen in 2 Legislaturperioden) abgegeben, auf anderen Kanälen noch deutlich mehr. Die Zahlen belegen die breite Zustimmung unserer Landsleute im In- und Ausland!










