Wien, am 23. Juni 2021

Sehr geehrte Damen und Herren!

Erlauben Sie bitte, dass die Österreicher im Ausland, vertreten durch den AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND, sich bezüglich der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei angestrebter zusätzlicher Staatsbürgerschaft im Gastland an Sie wenden und um Unterstützung dieses Anliegens ersuchen.

Bei der von den politischen Parteien initiierten Diskussion zur erleichterten Einbürgerung von Ausländern zur österreichischen Staatsbürgerschaft, gehen die legitimen Interessen der etwa 580.000 österreichischen Staatsbürger die weltweit im Ausland leben unter. Die Wogen und das Hin und Her in der politischen Diskussion über eine erleichterte zeitliche Zulassung von Ausländern zur österreichischen Staatsbürgerschaft gehen hoch. Der AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND, die Interessenvertretung von fast 600.000 österreichischen Staatsbürgern im Ausland sowie Dachverband der weltweit organisierten Österreicher Vereine, fordert die Politiker aller Parteien auf, bei der Diskussion über die Staatsbürgerschaft, die Anliegen der österreichische Staatsbürger im Ausland bezüglich einer Doppelstaatsbürgerschaft nicht zu vergessen.

Die Österreicher im Ausland sind oft aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen die Staatsbürgerschaft im Gastland anzunehmen. Dabei verlieren sie aber meist ihre österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, welches eines der restriktivsten in Europa, aber auch in der Welt ist. Eine Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die von den jeweiligen Bundesländern genehmigt werden muss, ist oft schwer zu erlangen. Warum bürgert Österreich seine heimatverbundenen Staatsbürger im Ausland aus? Dabei hätte Österreich nur Vorteile von einer Beibehaltung. Die Schweiz ist hier viel vernünftiger unter dem Motto, dass Auslandsschweizer, auch wenn sie eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen im Herzen immer Schweizer bleiben und dem Heimatland wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell von Nutzen sind. Warum ziert sich Österreich und erkennt nicht die Chance, die sich durch eine Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden ergibt? Auslandsösterreicher sind oft beruflich im Ausland erfolgreich, sei es als Wirtschaftler, Wissenschaftler oder in anderen Berufen. Diese Erfahrungen kann Österreich nutzen. Was ist zum Beispiel, wenn ein erfolgreicher Österreicher wieder zurück in die Heimat kommen will, aber ihm inzwischen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde und er am Arbeitsmarkt bürokratische Hemmnisse hat, die er nicht hätte, wenn er oder sie Österreicher geblieben wären?

Bei einer repräsentativen Umfrage des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUNDES unter Auslandsösterreichern im Jahre 2019, wovon auch Sie und andere verantwortliche Politiker aller Parteien informiert wurden, das jetzt auch als wissenschaftliches Werk erschienen ist, hat sich unter anderem das große Interesse an der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Annahme einer anderen, herauskristallisiert.

„In einer modernen globalen Welt gehört das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz dringend reformiert, vor allem auch was die Gewährung von Doppelstaatsbürgerschaften, also Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei zusätzlicher Annahme einer anderen betrifft. Man diskutiert derzeit kontrovers über erleichterte Zulassung zur österreichischen Staatsbürgerschaft von Ausländern, aber die Aberkennung der Staatsbürgerschaft von österreichischen Mitbürgern und Nichtgewährung einer Beibehaltung, nimmt man in Kauf. Hier geht Österreich ein Potenzial an Erfahrung und Engagement verloren.

Es geht um die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer fremden und Vereinheitlichung der unterschiedlichen und mehr und mehr restriktiven Vollziehung bei Ansuchen um die Beibehaltung. Auch die Zweijahresfrist innerhalb der nach Gewährung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft die angesuchte Staatsbürgerschaft im Gastland gewährt werden muss, ist zu eng gefasst und zu überdenken, denn der Auslandsösterreicher, der im Gastland rechtzeitig ansucht, kann nicht für die Schnelligkeit oder Langsamkeit der dortigen Bürokratie verantwortlich gemacht werden und unter Umständen dafür bestraft werden, durch Aberkennung der bereits gewährten Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Es geht aber auch um eine erleichterte (Wieder-)Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft und Aufhebung der Ungleichbehandlung für alle jene kraft Abstammung österreichischen Staatsbürger, die durch Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft vor dem 1.1.1999 noch keine Möglichkeit hatten, um die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft anzusuchen. In diesen Fällen sollte für eine Wiedererlangung die Notwendigkeit eines jahrelangen Hauptwohnsitzes in Österreich aufgehoben werden. Ähnliches gilt für die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes bei allen Fällen, in denen fremdländische Ehepartner von Österreichern, die nicht zur privilegierten Gruppe, wie z.B. Botschaftsangehörige oder Angehörige der Wirtschaftskammer gehören, beim Ansuchen um die österreichische Staatsbürgerschaft ebenfalls von der Bedingung eines jahrelangen Hauptwohnsitzes in Österreich freigestellt werden.

Deshalb wäre nach Ansicht des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUNDES die beste Lösung, wenn Österreicher, die im Ausland leben und eine zusätzliche Staatsbürgerschaft im Gastland anstreben, die österreichische Staatsbürgerschaft weiterhin für immer zu belassen ist.

Die Diskussion um Einbürgerung von Ausländern in Österreich muss davon losgelöst geführt werden und hat nichts mit der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft von Österreichern im Ausland zu tun.

Wir bitten Sie zu überlegen, wie es wäre, wenn die österreichischen Politiker aller Parteien, sich für die Landsleute in aller Welt, für die Österreicher im Ausland, einsetzen würden, ihnen die Verbundenheit und die weitere österreichische Staatsangehörigkeit, auch bei einer zusätzlichen Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit in ihrem Gastland, ermöglichen bzw. fördern würden. Das wäre nebenbei sogar eine Win-win-Situation für alle Seiten. Die Österreicher, die im Ausland leben, können Österreich sogar nützen, indem sie ihre Erfahrungen, Kontakte und ihr Wissen auch für das Heimatland Österreich einsetzen. Wir Auslandsösterreicher fordern, dass sich in Österreich endlich etwas bewegt, dass es zu einer vernünftigen Reform des veralteten und restriktiven Staatsbürgerschaftsgesetzes kommt. Wir leben in einer modernen globalen Welt mit Mobilität, Vernetzung und internationalem Wissen. Lassen Sie uns alle gemeinsam diese Chance nutzen!

Wir müssen dabei aufpassen, dass in dieser politischen Diskussion, die mögliche Ausbürgerung von österreichischen Staatsbürgern im Ausland bei Annahme einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft im Gastland und einer erleichterten Einbürgerung von Ausländern in Österreich, nicht vermengt wird. Das sind zwei völlig unterschiedliche Themen und haben nur bedingt mit Doppelstaatsbürgerschaft zu tun.

Als Präsident des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUNDES bitte ich Sie, sich der Anliegen der österreichischen Staatsbürger im Ausland, also unserer Landsleute, anzunehmen und die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei zusätzlicher Annahme einer anderen, die oft wichtig für die familiären und beruflichen Gegebenheiten sind, zu ermöglichen. Ich meine auch, dass dies für beide Seiten von großem Nutzen wäre, denn die Auslandsösterreicher bleiben im Herzen immer Österreicher und werden sich weiterhin für ihr Heimatland Österreich engagieren, sowohl wirtschaftlich, gesellschaftlich wie kulturell, auch wenn sie zusätzlich noch eine andere Staatsbürgerschaft annehmen.

In diesem Sinne verbleibe ich in der Hoffnung Ihrer Unterstützung und

mit den besten Grüßen

Dr. Jürgen Em

Präsident des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUNDES

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