Die Zahl der CoV-Neuinfektionen in Österreich steigt wieder an. Vor allem die deutlich ansteckendere Delta-Variante sorgt bei Experten für Verunsicherung. Experten raten dazu, auch im Urlaub nicht auf die Sicherheitsmaßnahmen zu vergessen.

Derzeit, so schätzen Experten, werden bereits etwa die Hälfte der CoV-Infektionen in Österreich von der Delta-Variante verursacht, bald werden es so gut wie alle sein. Sie ist noch ansteckender und eine Teilimpfung reicht als Schutz nicht aus, sagt der Infektiologe Bernhard Haas: „Man hat allerdings gesehen, dass eine gute und ausreichende Schutzwirkung nach der zweiten Teilimpfung auftritt und auch hier ist zu beachten, dass der richtige Schutzeffekt erst zehn bis 14 Tage nach dem zweiten Stich wirklich vorhanden ist.“

Vermeintliche Sicherheit

Genau hier sieht er die Gefahr: „Da sehen wir leider, dass sich viele Personen schon vorher in Sicherheit wähnen und sicher fühlen und deshalb die Sicherheitsmaßnahmen eher schleifen lassen“, so Haas. Nachdem die erste Teilimpfung offenbar nicht ausreichend Schutz bietet, hat auch das Gesundheitsministerium die Kriterien für Kontaktpersonen verändert, denn nun muss man als Kontakt bei Delta-Fällen beziehungsweise bei Delta-Verdachtsfällen auch nach der ersten Impfung in Quarantäne.

Im Urlaub die Sicherheitsmaßnahmen nicht vergessen

Haas mahnt auch im Urlaub zu besonderer Vorsicht: „Ein Grundprinzip, wenn ein Mensch auf Urlaub geht, dass er Abstand nimmt von üblichen Verhaltensweisen und üblichen Tätigkeiten, die er im Alltag gewohnt ist, und damit besteht auch die Gefahr, dass man während des Urlaubsaufenthaltes die Schutzmaßnahmen weniger streng beachtet.“ Der Experte ruft dazu auf, die Pandemie auch im Sommer nicht zu vergessen, denn sonst könnte sie uns im Herbst wieder deutlich treffen.

Die Zahlen sind im Steigen

Die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 hält die Welt weiterhin in Atem, die weltweiten Zahlen steigen weiterhin. Das österreichische Gesundheitsministerium und das Innenministerium veröffentlichen nach wie vor täglich die neuen Zahlen zu bestätigten Infektionen, Testungen, Genesungen und Todesfällen.

Bisher gab es in Österreich 656.949 positive Testergebnisse. Mit derzeitigem Stand (27. Juli 2021) sind österreichweit 10.737 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 641.541 wieder genesen. Derzeit befinden sich 121 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung. Davon werden 40 auf Intensivstationen betreut.

Maskenplicht Hamburg Airport
Foto: Deutsche Bahn

Corona-Regelungen ab 15. August

Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

Verpflichtende PCR-Tests an Flughäfen

Ab kommenden Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen „unverzüglich“ einen PCR-Test nachholen, wie die in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vorsieht.

Aber auch Personen, die ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können, ersparen sich die Durchführung eines molekularbiologischen Tests am Flughafen. Ein derartiges Zeugnis darf aber frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis beziehungsweise Symptombeginn ausgestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass 48 Stunden vor der Ausstellung des Attests keine Symptome mehr vorhanden sein dürfen. Zudem müsse das Ärztliche Zeugnis die Bestätigung enthalten, dass trotz Vorliegens eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses „aufgrund der medizinischen Laborbefunde“ keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Test kann nachgeholt werden

Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber „aufgrund besonderer Umstände“ nicht „unverzüglich“ am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Darunter fallen laut Ministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkindern könnten dazu zählen, wie es hieß.

Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.

Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren

Die Regelung der bisherigen Einreiseverordnung hinsichtlich Minderjähriger bleibt von der Novellierung unberührt. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.

Sollten Sie diesen Sommer noch verreisen und wissen nicht über die aktuellen Ein-bzw. Ausreisebestimmungen Bescheid, können Sie alle Informationen ausführlich unter folgenden Links nachlesen: 

https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-reiseinfos-36904404

https://www.bmeia.gv.at/oeb-bern/reise-nach-oesterreich/coronavirus-covid-19-und-reisen/

Quellen:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#corona-regelungen-ab-15-august

https://www.diepresse.com/5997134/wegen-delta-variante-rendi-wagner-und-ludwig-mahnen-zur-vorsicht

https://kurier.at/chronik/oesterreich/corona-pandemie-verpflichtende-pcr-tests-an-oesterreichs-flughaefen-ab-3-august/401457253

https://rp-online.de/panorama/coronavirus/urlaub-in-oesterreich-trotz-corona-regeln-einreise-kultur-sport_aid-51872691

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