Am 2. Mai 2019 startete in Österreich die Versendung der Wahlkarten für die Europawahl 2019. Knapp eine Woche, nachdem die Bundeswahlbehörde nach Prüfung der eingebrachten Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit festgelegt hat, welche Parteien bei der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäische Parlaments zur Wahl antreten können, sollten die amtlichen Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt nicht nur gedruckt, sondern für die Wahlkarten-Versendung in allen Gemeinden vorrätig sein.
Das Bundesministerium für Inneres hat die Gemeinden in einem Erlass dringend ersucht, beim Versand von Wahlkarten ins Ausland mit Blick auf lange Postwege auf eine rasche Abfertigung sowie gegebenenfalls geeignet erscheinende Beförderungsarten, z.B. „Priority“, Bedacht zu nehmen.
Damit eine Wahlkarte in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden kann, muss sie am Wahltag (26. Mai 2019) um 17.00 Uhr bei der zuständigen – im Adressfeld der Wahlkarte aufscheinenden – Bezirkswahlbehörde einlangen. Dem Bundesministerium für Inneres ist es gelungen, durch eine Vereinbarung mit der Österreichischen Post AG sicherzustellen, dass die überwiegende Zahl an Wahlkarten, die am Tag vor dem Wahltag vom Ausland kommend in einem der Verteilzentren eintreffen, der zuständigen Behörde noch rechtzeitig zugestellt werden kann.
Welche Parteien treten zur Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments an, wie kann man die Namen der Bewerberinnen und Bewerber erfahren?
Die antretenden Parteien sowie die Namen der Bewerberinnen und Bewerber hat das Bundesministerium für Inneres auf seiner Homepage bereits veröffentlicht:
https://bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2019/start.aspx#pk_04
Überdies ist jeder Wahlkarte eine Aufstellung beigegeben, der die Namen aller Bewerberinnen und Bewerber zu entnehmen sind.
Wenn die Zeit knapp wird
Durch das gesetzlich vorgegebene Fristengefüge kann die Zeit für ein rechtzeitiges Rücklangen der Wahlkarte bei der zuständigen Wahlbehörde in manchen Fällen knapp werden. Kann in solchen Fällen eine Auslandösterreicherin oder Auslandsösterreicher eine österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) erreichen, so sollte die rechtzeitige Beförderung einer Wahlkarte nach Österreich garantiert sein, wenn die Wahlkarte spätestens bis zum 17. Mai 2019 bei einer diesen Behörden abgegeben werden kann (es sind die Amtszeiten dieser Behörden zu beachten). Liegt die Vertretungsbehörde in der Schweiz oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, so reicht für eine rechtszeitige Weitergabe sogar noch eine Abgabe bis zum 20. Mai 2019 aus.
Ausländisches Postamt will Porto für Wahlkarte einheben – was tun?
Die Beförderung einer Wahlkarte im normalen Postweg ist kostenlos – vom Inland wie vom Ausland aus. Damit die kostenlose Beförderung vom Ausland aus in der Praxis auch wirklich reibungslos funktioniert, weist die Wahlkarte die entsprechenden Aufdrucke aus, die – basierend auf internationalen Vereinbarungen – die für die Postbediensteten im Ausland erforderlichen Angaben enthalten, damit die Wahlkarte tatsächlich unfrankiert nach Österreich gesendet werden kann. Da es in manchen Fällen dennoch vorgekommen ist, dass ausländische Postbedienstete einer portofreien Entgegennahme von Wahlkarten nicht nähertreten wollten, hat das Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit der Österreichischen Post AG Merkblätter entwickelt, die an Postbedienstete gegebenenfalls ausgehändigt werden können. Ausdrucke der in sieben Sprachen angebotenen Merkblätter können Gemeinden selbst erstellen und den Wahlkarten beigeben, sie können aber auch von Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern via Internet bezogen werden:
Für Europawahl ein eigenes Call Center eingerichtet – auch vom Ausland aus erreichbar
Das für die Europawahl 2019 seitens des Bundesministeriums für Inneres eingerichtete Call Center kann auch aus dem Ausland erreicht werden. Die Nummer lautet wie folgt:
+43 1 53126 2700
Bis zum Wahltag ist das Call Center Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr (MESZ) in Betrieb, zusätzlich auch am Samstag vor der Wahl. Außerhalb der Betriebszeiten steht ein Tonbanddienst zur Verfügung.
Viele Fragen lassen sich sicher auch über die Homepage des Bundesministeriums für Inneres klären:
www.europa-wahl.at
Quelle: Bmi
Das BMI beabsichtig, zeitnah einen Link im Publikumsbereich der Homepage anzubieten.