Einer österreichisch-britischen Familie wurde die Heimreise nach Großbritannien verweigert. Der Grund: Ihr in Großbritannien geborenes Baby mit doppelter Staatsbürgerschaft verfügte zwar über einen österreichischen, jedoch nicht über einen britischen Reisepass. Die Familie musste daraufhin ungeplant in die zweite Heimat Österreich ausweichen und zunächst auf die Ausstellung eines britischen Passdokuments für ihr Kind warten, ehe die jungen Eltern mit ihren zwei Kindern dann doch über Umwege nachhause ins Vereinigte Königreich fanden. Das Außenministerium ist über den Fall informiert und erklärt, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handle.

UK-Einreise: Nur britischer Pass oder digitale Berechtigungsbescheinigung
Die Familie hatte die schwer durchsichtigen verschärften Einreisevorschriften des Vereinigten Königreichs übersehen und konnte nach ihrem Urlaub in Spanien nicht wie geplant nach Großbritannien zurückkehren. Britische Doppelstaatsbürger müssen laut den neuen Einreiseregeln des Vereinigten Königreichs entweder einen britischen Reisepass oder eine digitale Berechtigungsbescheinigung vorweisen. Fluggesellschaften, die diese Vorgaben missachten, riskieren Geldstrafen.
Die Mutter ist Britin, der Vater Österreicher. Nach dem Urlaub wurde die Familie direkt am Gate gestoppt und durfte nicht an Bord. Ryanair, mit der die Familie vor knapp zwei Wochen von Spanien nach Großbritannien zurückfliegen wollte, wollte das Risiko nicht eingehen und verweigerte wegen der neuen britischen Vorschriften die Mitnahme. Das Angebot der Mutter, die Geburtsurkunde ihrer elf Monate alten Tochter als Nachweis ihrer britischen Staatsbürgerschaft vorzulegen, reichte laut BBC nicht aus. Auch ein Notpass kam nicht infrage, da das Baby bisher noch nie einen britischen Reisepass besessen hatte.
Vorübergehend kam die Familie bei Verwandten des Vaters in Wien und im Burgenland unter. Zunächst bestand die Sorge, dass die Ausstellung eines britischen Reisepasses für die Tochter mehrere Monate dauern könnte. Das österreichische Außenministerium wurde über den Fall informiert. Die österreichische Botschaft in London stand mit der Familie und den britischen Behörden in Kontakt, um „Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens zu prüfen“.
Über Umwege dann doch nach Großbritannien
Wie die Wiener Wochenzeitung „Falter“ berichtet, konnte die Familie schließlich über das EU-Land Irland nachhause reisen. Möglich machte dies die sogenannte Common Travel Area zwischen Irland und Großbritannien. Innerhalb dieses Gebiets können britische und irische Staatsbürger frei reisen, weshalb Fluggesellschaften dort offenbar größere Spielräume haben. Eine andere Möglichkeit wäre eine Aufenthaltsbescheinigung gewesen. Diese kostet jedoch rund 600 Euro, und laut der Website der britischen Regierung dauert ihre Ausstellung ebenfalls bis zu acht Wochen. Die Familie entschied sich daher für die Route über Irland.
Grundsätzlich gilt: Britische Doppelstaatsbürger, die in die EU reisen, benötigen zwei Reisepässe – den EU-Pass für die Einreise in den Schengenraum und den britischen Pass für die Rückreise nach Großbritannien. Wer keinen britischen Pass besitzt, kann alternativ eine digitale Aufenthaltsbescheinigung beantragen, die mit dem ausländischen Pass verknüpft wird.
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in das aus der EU ausgetretene Vereinigte Königreich vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung.
Falter-Interview: Aufschlüsse über Reisestrapazen der jungen Familie
„Dass es keine schnelle und unkomplizierte Lösung für Familien in derselben Situation gibt, ist ein Problem“, meint Philipp Schlögl, der junge österreichische Familienvater der als Elektroingenieur beruflich in Schottland tätig ist. Im Gespräch mit dem „Falter“ schildert er, wie sich sein Familienurlaub in Spanien zu einem bürokratischen Albtraum entwickelte: „Wir haben vorher recherchiert, ob sie eine ETA-Einreisegenehmigung braucht. Als britische Staatsbürgerin schien das nicht notwendig zu sein. Die andere neue Regelung kannten wir nicht.“
Die Mutter des Babys ist Schottin und damit britische Staatsbürgerin. Der Vater, Philipp Schlögl, ist Österreicher mit Aufenthaltsrecht in Großbritannien. Wie rund fünf Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bereits vor dem Brexit auf der Insel lebten, behielt er seine damaligen Rechte auch nach dem Brexit. Das Baby und ihre dreijährige Schwester besitzen daher seit ihrer Geburt sowohl die österreichische als auch die britische Staatsbürgerschaft.
Die Familie Schlögl reiste schließlich von Spanien nach Österreich, um nicht wochenlang in einem Hotel auf den britischen Pass für ihr Kind warten zu müssen. Als die Familie jedoch vom spanischen Alicante zurück nach Großbritannien fliegen wollte, durfte das Baby nicht an Bord. Das Personal von Ryanair verwies auf eine neue Regelung, die seit Februar in Kraft ist und deren Missachtung für die Fluglinie mit Strafzahlungen verbunden gewesen wäre.
Der Brexit, der diese neue Regelungen verursachte, war nicht, wie von vielen britischen EU-Kritikern versprochen, ein britischer Unabhängigkeitstag. Vielmehr markierte er den Beginn einer Einschränkung der Freizügigkeit – sowohl für britische als auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Wer heute nach London reist oder Großbritannien verlässt, braucht die richtigen Dokumente. Personalausweise gelten nur innerhalb des Schengenraums. Deshalb gilt: Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, der benötigt (selbst im Babyalter) beide Reisepässe.
Außer man findet einen Umweg: Nach zehn Tagen des Wartens gelang der Familie schließlich über Irland die Einreise nach Schottland. „Wir waren fast zwölf Stunden unterwegs und sind jetzt froh, wieder zuhause zu sein, wo die Kinder ihre gewohnte Umgebung haben“, zeigt sich Philipp Schlögl erleichtert. Warum das möglich war? „Zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich gibt es die Common Travel Area, dort sind die Reisebedingungen etwas unkomplizierter.“ Fluggesellschaften verfügen dort offenbar über mehr Spielraum. Zum großen Glück für die junge austro-britische Familie.
Problem nicht neu
Bei dem Vorfall handelt es sich offenbar nicht um einen Einzelfall. Laut Außenministerium „berichteten Vertretungen anderer EU-Mitgliedsstaaten in London immer wieder von ähnlichen Fällen“. Erst vor wenigen Wochen habe ein in Großbritannien lebendes Paar Probleme bei der Rückreise gehabt, weil ihr Baby noch keinen Aufenthaltstitel für Großbritannien besaß. Die Eltern stammten dabei aus Österreich und Litauen.
Quellen: London verweigert Baby von austro-britischem Paar Einreise – news.ORF.at | Brexit: Wie seine Doppelstaatsbürgerschaft einem Baby zum Verhängnis wurde – FALTER | Baby von britisch-österreichischem Paar konnte über Umwege wieder nach Großbritannien einreisen – DiePresse.com
