Zum Landtag wahlberechtigt sind nicht nur Landesbürger, also österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Tirol, sondern auch sogenannte „Auslandstiroler“. Dabei handelt es sich um

  • österreichische Staatsbürger,
  • die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten,
  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht besteht grundsätzlich für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre.

Um wählen zu können, müssen Auslandstiroler in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sein. Nach Abschluss der Auflage der Wählerverzeichnisse mit 22. Juli 2022 ist eine nachträgliche Eintragung für die Teilnahme an der Landtagswahl am 25. September 2022 allerdings nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz für künftige Landtagswahlen ist bei jener Gemeinde voraus, in der der letzte Hauptwohnsitz in Tirol bestanden hat. 

Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens 20. September 2022 (persönlich bis spätestens 23. September 2022, 14 Uhr) bei der Gemeinde eingebracht werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei Vorliegen eines „Wahlkarten-Abos“ wird eine Wahlkarte ohne zusätzlich notwendigen Antrag zugestellt.

Werfen Sie die Wahlkarte so bald wie möglich im Inland oder Ausland in einen Briefkasten oder geben Sie sie auf einem Postamt auf. Beachten Sie, dass die Wahlkarte spätestens am 23. September 2022 bei der Gemeinde einlangen muss.

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