„Leuchtturm“, „Jahrhundertchance“ und „Zugpferd“: Wenn es um die neue Technische Universität (TU) in Linz geht, wird an Superlativen nicht gespart. Seit Herbst 2020 wird an der Hochschule mit Fokus auf Digitalisierung gefeilt, im kommenden Jahr soll sie ihren Betrieb aufnehmen. Doch die Konstruktion der TU wird kritisch betrachtet.

Österreich hat mit 22 öffentlichen Universitäten und 21 Fachhochschulen schon jetzt ein dichtes Hochschulnetz. Hinzu kommen noch die Privatunis und die pädagogischen Hochschulen. Mit der TU Linz soll allerdings eine „Universität völlig neuen Typs“ die Landschaft prägen. Von einem Modell für die Zukunft ist die Rede: inhaltlich einzigartig, strukturell flexibel. Dafür soll die TU zwar als staatliche Universität errichtet werden, aber nicht unter das Universitätsgesetz fallen.

In der Begutachtung sorgte diese rechtliche Konstruktion samt ihren Ausläufern für scharfe Kritik – mehr dazu in ooe.ORF.at. Einige forderten sogar, das Projekt auf Eis zu legen. Doch die Politik will trotz der Bedenken – insbesondere aus dem Unibereich – an ihren Plänen festhalten: Die TU Linz werde als „eigenständige universitäre Einrichtung“ außerhalb des Universitätsgesetzes in Betrieb gehen, heißt es aus dem ÖVP-geführten Wissenschaftsministerium.

Stadt Linz an der Donau

Es wird Änderungen geben, welche genau, wollte das Ressort wegen laufender Gespräche mit dem Koalitionspartner nicht preisgeben. Fix ist, dass an der grundsätzlichen Ausrichtung nicht gerüttelt wird. Man nehme die Kritik ernst, die Sorge, dass die Konstruktion wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme Tür und Tor öffne, könne man nicht nachvollziehen. „Grundlegende Rechte“ würden mit der neuen TU nicht ausgehebelt werden.

Es gelten andere Bestimmungen

Verfassungsrechtler Klaus Poier erklärt, dass das Universitätsgesetz den rechtlichen Rahmen für öffentliche Unis bildet. „Wenn die Entscheidung lautet, dass eine Universität nicht unter das Universitätsgesetz fällt, dann will man offenbar, dass für diese Uni andere Bestimmungen gelten als für die übrigen Universitäten“, sagt der Leiter des Zentrums für Hochschulrecht und Hochschulgovernance der Universität Graz. Der Verfassungsjurist will die rechtliche Ausgestaltung der neuen TU nicht bewerten. Er verweist darauf, dass sich das Universitätsgesetz bisher bewährt habe. Auf der einen Seite sei es flexibel, damit die öffentlichen Universitäten im Sinne ihrer Autonomie „bestimmte Freiräume“ selbst gestalten können. Andererseits würden im Gesetz etwa Fragen zur Unifinanzierung, zur Berufung von Professuren und zu Gleichbehandlungsagenden detailliert geregelt sein, so Poier.

Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation.

Konkretisierungen möglich

Für die TU Linz wird ein eigener rechtlicher Rahmen geschaffen. Mitte Juni soll das bereits begutachtete Gründungsgesetz den Ministerrat passieren und dem Parlament übermittelt werden. Nach dem Beschluss des Nationalrats, der noch vor der Sommerpause möglich ist, wird die Koalition wohl zügig das zweite TU-Gesetz verhandeln. Dieses soll die Organisation und den laufenden Unibetrieb regeln.

Unklar ist, ob es noch zu inhaltlichen Änderungen kommt. Der geplante Schwerpunkt „Digitalisierung und digitale Transformation“ sei eine „Querschnittsmaterie“, die alle Hochschulen betreffe, nicht nur die neue TU, merkte der Verfassungsdienst an. Es stelle sich die Frage, wie sich der Wirkungsbereich der vorgesehenen Uni von jenen der anderen Unis „klar“ abgrenzt. Fachleute meinten zudem, dass die TU Linz vom Profil her eigentlich gar keine Technische Universität sei.

Stadt Linz

Überraschende Ankündigung

Dass es sich in Oberösterreich um eine Technische Universität handeln soll, war schon Ende August 2020 klar. Damals lancierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) – ohne auf Details einzugehen – erste Pläne für eine „Digitaluni“. Wirtschaft und Politik zeigten sich erfreut, die Universitäten wollten abwarten, und im Wissenschaftsressort sei man über die Ankündigung „einigermaßen überrascht“ gewesen, wie ein Beteiligter erzählt.

Das mag auch daran liegen, dass die Gründung einer Universität im ÖVP-Grünen-Regierungsprogramm nicht vorgesehen ist. Außerdem haben die Hochschulen in Oberösterreich wegen ihrer Nähe zur Industrie ohnehin einen Technikfokus. 2014 wollte das Land zudem den renommierten Softwarepark Hagenberg ausbauen. Dessen Leitung sollte ein Professor für Software Science der Johannes Kepler Universität (JKU) übernehmen. Im Berufungsverfahren wurde aber gegen das Frauenförderungsgebot verstoßen. Die Professur wurde eingezogen.

In den letzten Jahren wurden zwar „bauliche und inhaltliche“ Perspektiven für die JKU diskutiert, von einer neuen TU war aber keine Rede. Umso überraschender war dann Kurz‘ Ankündigung im Sommer 2020. Kurze Zeit später kümmerte sich schon eine Vorbereitungsgruppe um die Eckpfeiler der TU, eine Konzeptgruppe um die fachliche Ausrichtung. Zwei weitere Gruppen, die mit Fachleuten aus dem Ministerium, vom Land Oberösterreich und von der JKU besetzt wurden, beschäftigten sich mit dem künftigen Standort und mit den Rechtsfragen.

„Grad an Vagheit und Luftigkeit“

„Das Wissenschaftsministerium hat die Vorbereitungsgruppe trotz der Eile gut organisiert“, sagt ein Mitglied. Die Gespräche über die neue Uni seien offen gewesen, alle Stakeholder wurden einbezogen, „auch wenn der Oberösterreich-Anteil überrepräsentiert war“. Es sei aber zu einem „Eiertanz“ gekommen, wie die Person ausführt. Man habe nicht gewusst, was konkret gewollt wird und wo man anfragen soll. „Das Problem ist: Man will immer alles haben, ein Sowohl-als-auch. Aber wenn die Politik Exzellenz verspricht, hätte man sich mehr Zeit lassen sollen.“

Schon zu Beginn sei klar gewesen, dass die Mitglieder aus dem Unibereich der TU-Idee skeptischer gegenüberstanden als die Personen aus dem Ministerium und vom Land Oberösterreich. „Natürlich sind Versuche, Wissenschaft und Innovation zu fördern, zu begrüßen. Die TU wurde und wird auch weiterhin als Chance verstanden“, sagt eine Forscherin, die am Prozess beteiligt war. Allerdings behielt das Konzept bis heute „einen Grad an Vagheit und Luftigkeit“. Man habe in den Gesprächen darauf hingewiesen, dass es konkretere Inhalte und Strukturen braucht.

Nach Ansicht des Beteiligten sei an vieles nicht gedacht worden. „Wir wissen nicht, welche Qualitätskriterien vorgesehen sind oder ob ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, die das Universitätsgesetz vorsieht, eingerichtet wird“, sagt die Person. Gerade wenn es um Technik geht, sei es wichtig, die Frauenförderung und Gleichbehandlungsfragen rechtlich zu verankern, heißt es vonseiten der Gesprächspartner und -partnerinnen gegenüber ORF.at.

Frage der Gleichbehandlung

In den Stellungnahmen wurde oft darauf hingewiesen, dass im TU-Gründungsgesetz Vorgaben, die eine Frauenförderung auf dem derzeitigen Niveau der heimischen Universitäten absichern, fehlen. In den Erläuterungen des Gesetzes wird Konkretes ebenfalls vermisst. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der JKU schreibt, dass der Anteil der Professorinnen trotz gesetzlicher Frauenquote von 50 Prozent derzeit nur 16,3 Prozent beträgt – an der Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät liegt der Anteil bei nur 8,6 Prozent.

ÖVP-Wissenschaftsminister Martin Polaschek sagte nach den Stellungnahmen, dass die Gründung einer neuen Universität „kein leichtes Thema“ sei. Aber der „klare politische Beschluss, eine solche Universität zu schaffen“, stehe fest. Man sei in engem Austausch mit der Universitätenkonferenz (uniko) und den anderen Technischen Universitäten, sagte er. Für die anderen Hochschulen werde es keine Nachteile geben, versuchte er zu kalmieren.

Aus den Arbeitsgruppen war zu hören, dass man die Kritik am TU-Konzept ernst nehmen soll. Über die inhaltliche Ausrichtung und den rechtlichen Rahmen müsse debattiert werden. Mit Blick auf Letzteres erinnert Verfassungsrechtler Poier an die Donau-Universität Krems, die erst 25 Jahre nach ihrer Gründung 2019 in das Universitätsgesetz integriert wurde. Allerdings stand die Politik hinter dem Schritt. So ließ etwa Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) damals wissen: Die Aufnahme sei „verdient“ und ein „hartes Stück Arbeit“ gewesen.

Quellen:

https://orf.at/stories/3266772/

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