Rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt dürfen künftig nur mehr in Trafiken verkauft werden und sind ab sofort tabaksteuerpflichtig. Das ist das Resultat eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Für viele Hanfshops könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.

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Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt – weniger als 0,3 Prozent – gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden.

Beliebt ist unter Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere der beruhigende Wirkstoff CBD, der für hohe Absätze sorgt.

Steuersatz von 34 Prozent

Wie der VwGH nun festhielt, fallen getrocknete Hanfblüten als rauchbare Produkte in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes. Der Verkauf ist daher nur mehr in Tabaktrafiken erlaubt, außerdem gilt für sie künftig ein Steuersatz von 34 Prozent.

Beschwerde von Hanfshop ausschlaggebend

Hintergrund des Erkenntnisses ist die Beschwerde eines Vorarlberger Hanfshops beim Bundesfinanzgericht. Das Unternehmen hatte getrocknete Blüten in größeren Mengen aus der Schweiz importiert, woraufhin ihm das Zollamt Österreich dafür knapp 30.000 Euro an Tabaksteuer vorschrieb.

Der Shop argumentierte, das eingeführte Produkt sei gar kein Tabak. Darauf kommt es allerdings nicht an, wie das Gericht festhielt: Das Tabaksteuergesetz erfasse auch rauchbare Produkte, die teilweise oder ganz aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. Das Bundesfinanzgericht ließ eine Revision an den VwGH zu, dieser bestätigte letztlich dessen Ansicht.

Umsetzung „ab sofort“

Das Erkenntnis des Höchstgerichts ist ab sofort umzusetzen, wie das Finanzministerium der APA bestätigte. Schätzungen, wie hoch die Zusatzeinnahmen für den Staat ausfallen könnten, gab das Ministerium vorerst nicht ab.

Laut „Standard“ ist mit bis zu 15 Mio. Euro zu rechnen, die „Presse“ schreibt unter Verweis auf Angaben eines Steuerrechtsexperten von einem „mittleren zweistelligen“ Millionenbetrag. Laut vom „Standard“ befragten Juristen ist das Urteil „wasserdicht“ – „ohne jede Möglichkeit, sich an andere Stellen zu wenden“. Und weiter: Bei Bruch des Tabakmonopolgesetzes und Steuerziehung würden hohe Strafen drohen. Offen sei jedoch noch, ob bestehende Produkte allesamt vernichtet werden müssten.

„Blütezeit vorbei“

Für Hanfshops dürfte der Spruch gravierende wirtschaftliche Einschnitte bedeuten, machen etwa CBD-Produkte doch teilweise einen hohen Teil ihres Umsatzes aus. Beim „Standard“ heißt es dazu: „Über Jahre bewegten sie sich in Österreich in einem rechtlichen Graubereich. Was junge Unternehmer nicht davon abhielt, rasant in besten Innenstadtlagen zu expandieren.“ Dabei hätten dem Urteil zufolge die Cannabisblüten von Anfang an nie „ungeregelt auf dem freien Markt“ vertrieben werden dürfen, so der „Standard“.

Hannes Hofer, Chef der Monopolverwaltung, schätzt das Marktvolumen rund um legalen rauchbaren Hanf laut „Standard“ auf rund 50 Mio. Euro. „Starker Tobak“, wie der „Standard“ schrieb, bedeute das doch, dass der lukrative Markt für legale CBD-Shops versiege – und deren „Blütezeit“ damit vorbei sei.

Quelle: Cannabis: Verkauf von Blüten nur mehr in Trafiken – news.ORF.at | Starker Tobak für Hanfshops: Trafiken sichern sich Geschäft mit Cannabisblüten – Unternehmen – derStandard.at › Wirtschaft | Höchstgericht: Cannabisblüten ab sofort tabaksteuerpflichtig – DiePresse.com

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