Am 11. Oktober 2020 finden sowohl die Wiener Gemeinderatswahl als auch die Wiener Bezirksvertretungswahlen statt. Im Zuge der Gemeinderatswahl werden insgesamt 100 Mandate, bei den Bezirksvertretungswahlen pro Bezirk 40 bis 60 Mandate (je nach Einwohnerzahl des Bezirks) verteilt.

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und seine Stellvertreterin, Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne), werden sich der Wahl stellen. Die ÖVP und ihr Spitzenkandidat Gernot Blümel, der jetzige Bundesminister für Finanzen wollen zulegen, und streben nach der Wahl eine Regierungsbeteiligung an. Spitzenkandidat der Neos ist Christoph Wiederkehr. Für die FPÖ geht Dominik Nepp ins Rennen. Die Anzahl der Wahlberechtigten ist je nach Wahl unterschiedlich: Bei der Gemeinderatswahl sind ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen auch andere EU-Bürgerinnen/Bürger abstimmen („kommunales Wahlrecht“).

Allgemeine Informationen

Wie bereits bekannt können nichtösterreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger nicht den Gemeinderat wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern gewählt werden.

Stichtag für die Wien-Wahl 2020 war der 14. Juli 2020.

Der Wiener Bürgermeister wird nach der Wahl vom neu gewählten Gemeinderat gewählt. Die Bezirksvertretung wählt die Bezirksvorsteher sowie zwei Stellvertreter.

CORONA-Maßnahmen

Das Ziel ist, dass alle dazu berechtigten Personen ihr Wahlrecht ausüben können und dass bestmöglicher Schutz vor dem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährt werde, hieß es.

Aus diesem Grund wird eine weitere rechtliche Klarstellung erfolgen: Die Auszählung der Briefwahlstimmen muss nicht – wie derzeit noch vorgegeben – am Montag nach dem Wahltag abgeschlossen sein.

Zudem wird nicht ganz ausgeschlossen, dass angesichts möglicher Sicherheitsbestimmungen bei der Auszählung auch das Ergebnis der im Wahllokal abgegebenen Stimmen sich leicht verzögert. Wahlschluss ist in Wien einheitlich um 17 Uhr, das wird auch heuer nicht geändert.

Das vorläufige Endergebnis könnte somit auch erst am Dienstag vorliegen. Mehr Personal für die Auszählung in den Magistratischen Bezirksämtern wird es jedenfalls geben.

Zusätzliche Ordner sollen die Einhaltung des Ein-Meter-Abstands im Gebäude und im Wahllokal sicherstellen. Auch umfangreiche Reinigungsmaßnahmen sind geplant. Weiters werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, einen eigenen Stift zum Ankreuzen mitzunehmen. Wobei im Lokal solche auch schon vorhanden sind und nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, wird versprochen.

Wahllokale, die kleiner als 40 Quadratmeter sind, kommen heuer nicht zum Einsatz. Zudem dürfen Stimmabgabemöglichkeiten in Pflegeheimen nur mehr von Menschen genutzt werden, die dort wohnen. Sollte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am 11. Oktober verpflichtend sein, werden auch Plexiglaswände aufgebaut. Denn: Zumindest kurz werden Wähler den Schutz abnehmen müssen, um identifizierbar zu sein.

Die sogenannten fliegenden Wahlbehörden, die Personen zu Hause aufsuchen, werden besonders ausgestattet. Sie verwenden doppelten Mund-Nasen-Schutz und führen unter anderem Schreibunterlagen mit sich, die nur einmal verwendet werden. Weit umfangreicher wird die Ausrüstung beim Besuch von Corona-Infizierten oder Verdachtsfällen sein. Neben medizinischen Masken werden dann auch Schutzkittel getragen, die sofort nach jedem Einsatz vernichtet werden. Auch Sanitätspersonal ist in diesen Fällen dabei.

Quellen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/9/Aktives_Wahlrecht_Wien_Wahl_2020.html https://www.derstandard.at/panorama/wien/wien-wahl-2020

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