Seit Montag, dem 15. November, gelten für alle Menschen ab zwölf Jahren, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind Ausgangsbeschränkungen. Rund zwei Millionen Menschen im Land sind davon betroffen. Nächtliche Aussgangsbeschränkungen für geimpfte Personen könnten bald folgen, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Gewarnt wird vor den hohen Strafen. Wer gegen die neuen Ausgangsbeschränkungen verstößt, riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro.

Seit 8.11 gelten gilt 2G statt 3G

Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Fix ausgenommen von 2G sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist, sowie Kinder bis zwölf Jahren komplett. Zudem fallen Ausreisekontrollen weg.

Die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (gültig seit 1.11.2021 bis vorerst inkl. 12.12.2021) bildet die gesetzliche Grundlage für die bundesweit geltenden Maßnahmen. Bundesländer können strengere Regelungen vorsehen.

Die Regelungen im Detail seit 8.11. 

Aus 3G wurde 2G: Überall dort, wo bislang 3G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Hotellerie und ähnliche Settings, den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen), Sport und Freizeiteinrichtungen, Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Der Wintertourismus soll so komplett nach der 2G-Regel ablaufen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung maximal neun Monate zurückliegt.

Übergangsregelung bis inkl. 5. Dezember: Erstimpfung + PCR-Test gilt als 2-G-Nachweis. Beim Arbeitsplatz: wird die 3-G-Nachweis-Pflicht grundsätzlich beibehalten (Übergangsregelung bis inkl. 14. November: durchgehend FFP2-Maskenpflicht; in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben zB:2-G-Nachweis in der Nachtgastronomie.

• Mitarbeiter/innen  in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

• Für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Antikörpertests: beziehungsweise Antikörpernachweise sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Für Veranstaltungen gilt:

• Mehr als 25 Teilnehmer: 2G-Pflicht

• Mehr als 50 Teilnehmer: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts

• Mehr als 250 Teilnehmer: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde 

Generelle FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen von Betriebsstätten (im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.)

Hochrisiko-Erlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.

Grüner Pass:

•Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 
3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).• Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

• Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Mit einem für diese Woche vollständig ausgefüllten Pass ist also auch für ungeimpfte Schüler am Wochenende ein Besuch in Lokalen bzw. Vereinssport und ähnliches möglich. Allerdings können Bundesländer (oder auch Vereine) strengere Regeln festlegen Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

„Riesengroße Kraftanstrengung“

Ab 29. November, wird dann österreichweit mindestens zweimal pro Woche an den Schulen PCR-getestet. Derzeit ist dies nur in Wien der Fall.

Ab 29. November müssen dann die geimpften und genesenen Schüler nicht mehr verpflichtend testen (können das aber freiwillig tun). Auch für Lehrer gibt es ab diesem Zeitpunkt zwei wöchentliche PCR-Tests an der Schule – bei geimpften als Angebot, bei ungeimpften als Verpflichtung.

Die Regelungen der allgemeinen Covid-19-Verordnungen gelten für den Schulbereich nicht. An ihre Stelle tritt eine eigene Covid-19-Schulverordnung. Damit dürfen auch ungeimpfte Schüler weiter in die Schule gehen (wenn ihr jeweiliger Test negativ ist).

Seit Montag, den 15.11. gilt 3G am Arbeitsplatz ohne Ausnahme

Am Sonntag, dem 14. November, endete die Übergangsfrist bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab Montag gilt dann die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern WKÖ, Händler und Gastronomen eine Verlängerung der Übergangsfrist.

Beschäftigte und Firmeninhaber müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3G-Nachweis muss mitgeführt werden und der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren. Auch die Behörden führen Kontrollen durch. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.

Seit Montag müssen Ungeimpfte nach Rückkehr aus Österreich in Quarantäne.

Deutschland will Österreich wegen der gestiegenen Infektionszahlen erneut auf die Liste der Hochrisikogebiete setzen, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Am Freitag  bestätigte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn laut Reuters die Entscheidung. Auch Tschechien und Ungarn landen auf dieser Liste. Bereits ab Sonntag tritt die Maßnahme in Kraft.

Geimpfte und Genesene müssen demnach nach Rückkehr aus diesen Ländern nicht in Quarantäne, Ungeimpfte hingegen müssen nach Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne dürfte frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test beendet werden.

Bisher war für die Einreise aus Österreich nach Deutschland ein 3-G-Nachweis ausreichend. Nun gilt eine Anmelde- und Quarantänepflicht. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht. Sie müssen künftig vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung durchführen und dabei ihren Impf- oder Genesungsnachweis hochladen. Bei der Einreise ist die Bestätigung der Anmeldung mitzuführen.

Österreich wird neben Slowakei, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Slowenien auf der  Hochrisiko-Liste des deutschen Robert-Koch-Instituts stehen.

Auf der Internetseite der Wirtschaftskammer sind sehr übersichtlich die wesentlichen Maßnahmen tabellarisch aufgezeigt:

Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte seit 15. November: Die Eckpunkte im Überblick• 3-G am Arbeitsplatz | Aushang: BundesländerWien (PDF)  |•  WKO-Checkliste (PDF)• Betriebliches Testen: Förderung bis 31.12.2021 verlängert• Neue Bestimmungen zur Kontaktpersonennachverfolgung (PDF)• Übersichtstabelle 3-g-aushang-betriebe.pdf (wko.at)

Quellen:

FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus – WKO.at

Ab Montag gilt wieder FFP2-Maskenpflicht an der Oberstufe | kurier.at

Corona – Ab Montag gilt 3G am Arbeitsplatz ohne Ausnahme – Wiener Zeitung Online

Coronavirus in Österreich: Aktuelle Daten, Zahlen und Grafiken zu Covid-19 – Infopoint Coronavirus – ORF.at

Ab Montag: Deutschland will Österreich zu Hochrisikogebiet erklären (meinbezirk.at)

Corona-Pandemie: Mehrheit von Österreichs Ländern für Lockdown für Ungeimpfte | Augsburger Allgemeine (augsburger-allgemeine.de)

Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at)

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