1240x300-FAQ

Allgemein

Der AÖWB ist die Interessenvertretung und Serviceorganisation der 570.000 im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher, sowie der Dachverband der in aller Welt bestehenden Österreichervereinigungen.

Es sind nicht alle lokalen Vereine Mitglied im Weltbund, er ist aber bestrebt, die Nichtmitglieder für eine Mitgliedschaft zu gewinnen.

Über die Homepage des AÖWB, www.weltbund.at, die Weltkarte auf www.weltbund.at und über die Suche auf www.austrians.org., hier ist die Suche nach Namen und Ländern möglich.

Mitglied im AÖWB wird man entweder über einen Verein, der die jeweiligen Mitglieder beim AÖWB meldet oder als Einzelmitglied, indem man das Anmeldeformular für Einzelmitglieder, abrufbar auf der Homepage des AÖWB unter www.weltbund.at/vorteile.

Der AÖWB veranstaltet jedes Jahr ein großes Auslandsösterreicher-Treffen in einem der neun Bundesländer, wo die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher die Möglichkeit haben, Österreich zu besuchen, ein Bundesland näher kennen zu lernen und vor allem sich mit den öffentlichen Stellen Österreichs, wie dem Außenministerium , den Landes- und Gemeindestellen und den vielen angereisten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher zu vernetzen.

Bei Wahlen wendet man sich an die zuständige Botschaft oder Generalkonsulat, an die Vereine vor Ort, an den AÖWB, die Homepage des Innenministeriums www.bmi.gv.at/Wahlen/AuslandsösterreicherInnen, das Außenministerium www.bmeia.gv.at/AuslandsösterreicherInnen/Wahlen oder gleich an die zuständige Heimatgemeinde.

Bei Pass/ Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind vor allem die Botschaften und Generalkonsulate zu kontaktieren, da sie die Möglichkeit haben, die Fingerprints abzunehmen, bei einem Heimaturlaub sind alle Gemeinde- und Magistratsbehörden Ansprechpartner. Bei Staatsbürgerschaftsangelegenheiten kann  das Außenministerium oder das für Sie zuständige Bundesland in Österreich angesprochen werden.

Zugangsregelungen in Form von Aufnahme- oder Auswahlverfahren können in verschiedenen Studien vorgesehen werden (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Studienzulassung/Studien-mit-besonderen-Aufnahmenregelungen.html), der Besitz eines ausländischen Schulabschlusses hindert die Zulassung zu einem Studium aber nicht.

AUSSCHLIEßLICH für das Studium der Humanmedizin gilt die sogenannte Quotenregelung:

95% der Gesamtstudienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Studium der Humanmedizin sind gemäß § 71c Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 – UG den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellten Personen vorbehalten.

75% der Studienplätze stehen dabei Inhaberinnen und Inhabern von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen bzw. Personen auf Grund der Personengruppenverordnung zur Verfügung.

Das heißt, Studienwerberinnen und Studienbewerber mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, fallen in die Quote der 95%, sind aber nicht den 75% zuzuordnen.

Die nicht weiter gesetzlich definierte Quote der restlichen 5% stellt ein Sammelbecken dar, das im Zuge der im  universitären Aufnahmeverfahren vorgenommenen Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten aufgefüllt wird.

Mehr dazu finden Sie auf folgender Seite des Ministeriums:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Studienzulassung/Zugangsregelungen—Aufnahmeverfahren.html

Generelle und spezielle Anerkennungsfragen finden sich unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Anerkennung.html

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