Österreichs Grenzen sind geöffnet, Reisen sind ab 19. Mai wieder möglich. Ab dann gelten neue Einreiseregelungen. Hier ein Überblick über die neuen Einreisebestimmungen.

Neue Einreiseregeln ab 19. Mai 2021

Die Einreise aus Ländern mit ausreichend niedriger Inzidenz ist ab 19. Mai ohne Quarantäne möglich. Dies gilt für die meisten europäischen und einige weitere Länder. Voraussetzung ist, dass man sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in diesen Ländern oder Österreich aufgehalten hat. Die Länderliste veröffentlichen wir im Anschluss. Vor der Einreise ist eine Registrierung nötig (siehe unten). Weiters benötigt man einen negativen Covid-Test, eine gültige Impfung oder den Nachweis über eine Genesung („3-G-Regel“). Konkret bedeutet das: Man muss im Falle einer Kontrolle ein ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat/einen Impfpass oder ein behördliches/ärztliches Genesungszertifikat in deutscher oder englischer Sprache vorweisen. Führt man keines dieser Dokumente mit, muss in Österreich innerhalb von 24 Stunden ein PCR- oder Antigen-Test nachgeholt werden.

Das gilt im Rahmen der„3-G-Regel“: Für die Einreise ohne Quarantäne benötigt man einen dieser drei Nachweise:

„Getestet“
Man benötigt einen PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein. Selbsttests sind zum Zweck der Einreise nicht gültig.

„Geimpft“
Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag.

„Genesen“
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Registrierungspflicht für die Einreise nach Österreich
Vor der Einreise nach Österreich muss man sich vorab für alle Länder registrieren („Pre-Travel-Clearance“). Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen. 

Registrierte Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen nach der Einreise gelöscht.

Ausnahmen bestehen für unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, Transitpassagiere sowie einzelne andere Fälle.

Pendler müssen bei der Einreise nach Österreich entweder ein Impfzertifikat, ein Genesungszertifikat oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage ist. Bei Pendlern aus den Ländern Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern darf das negative Testergebnis maximal 72 Stunden alt sein.  Dies gilt sowohl für Einpendler aus dem Ausland, die zu ihrem Arbeitsplatz in Österreich reisen, als auch für in Österreich Ansässige, die von ihrem Arbeitsplatz im Ausland zurückkehren.

Hier findet man nähere Informationen zur Pre-Travel-Clearance. Und hier geht es direkt zum Einreiseformular.

Liste der Länder mit Einreise ohne Quarantäne:

  • In Europa
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Liechtenstein
    • Griechenland
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Lettland
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Norwegen
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • San Marino
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikan
  • Weltweit
    • Australien
    • Israel
    • Neuseeland
    • Singapur
    • Südkorea

Einreise aus anderen Ländern:

Bei der Einreise aus den Ländern Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern entfällt ab 19. Mai 2021 für Geimpfte oder Genesene die Verpflichtung zur Quarantäne. Getestete Personen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden/ Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) müssen wie bisher zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Die Einreise von Personen aus Staaten außerhalb der EU/EWR (ausgenommen sie sind in der oben aufgeführten Liste dabei) ist weiterhin auf bestimmte Kategorien (u.a. Einreise zu beruflichen Zwecken) beschränkt.

Personen, die aus Virusvariantengebieten Brasilien, Indien, Südafrika einreisen, benötigen bei der Einreise einen negativen PCR-Test und müssen zusätzlich nach der Einreise eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten, das gilt auch für Geschäftsreisende. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Flugverkehr und Reisewarnungen

Es besteht ein Landeverbot für alle Flüge aus Brasilien, Südafrika und Indien.

Bitte denken Sie daran, dass bei der Einreise nicht nur die österreichischen Bestimmungen ausschlaggebend sind, sondern auch die Regelungen in Ihrem Heimatland. Aus Deutschland gilt derzeit beispielsweise eine Reisewarnung für alle österreichischen Bundesländer. Ausnahmen sind in Vorarlberg das Kleinwalsertal und in Tirol die Gemeinde Jungholz. Informieren Sie sich am besten bei den zuständigen Behörden über die Bestimmungen zur Ausreise bzw. Rückreise.

Weitere Details zur Einreise, den aktuellen Ausnahmen etc. finden Sie in einem umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Weiterführende Informationen:

0 Kommentare

Antworten

© 2024 Auslandsösterreicher Weltbund | Impressum | Datenschutz

Mit Zugangsdaten anmelden

oder    

Benutzerdaten vergessen?

Benutzerkonto anlegen