Informationsbrief an alle AuslandsösterreicherInnen

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten Königreich!

Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum hat das britische Parlament das „Withdrawal Agreement“ (WA) gebilligt und dadurch den Weg für den tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union frei gemacht – Großbritannien hat am 31. Jänner 2020 die EU formell verlassen. Während der zwischen EU und UK vereinbarten Übergangsphase bis 31.12.2020 wird es aber für EU-Bürgerinnen im UK in der Praxis zu keinen Änderungen kommen.

Das betrifft alle Lebensbereiche wie Aufenthalt, Gesundheitsversorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Sozialleistungen, Pensionen usw.

Wie die Beziehungen zwischen UK und EU bzw. den einzelnen Mitgliedsstaaten in Zukunft aussehen werden, ist Gegenstand der während der Übergangsphase stattfindenden Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis.

Wie schon in der Vergangenheit möchte die Österreichische Botschaft London auf Folgendes hinweisen:

Aufenthalt UK nach dem Brexit – “EU Settlement Scheme“ (EUSS):

Die Österreichische Botschaft London empfiehlt dringend, sich so rasch wie möglich im EUSS zu registrieren!

Bei einer Aufenthaltsdauer unter 5 Jahren im UK kann der „pre-settled status“, bei Aufenthalten über 5 Jahren der „settled status“ beantragt werden. Die Registrierung kann seit Ende letzten Jahres auch mittels iPhone (ab iphone 7) erfolgen. Die Dokumentation des EUSS erfolgt lediglich in digitaler Form, es werden keine physischen Dokumente ausgestellt.

Näheres zum Online-Status  bzw. zur Überprüfung des Status !

Einreise in das UK:

EU BürgerInnen können weiterhin mit ihrem Personalausweis und ohne Visum einreisen. Nach derzeitigem Stand können Personalausweise noch bis mindestens 31.12.2020 zur Einreise verwendet werden. Für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status wird es noch bis 2025 möglich sein, mit dem Personalausweis einzureisen. Nähere Informationen zur Einreise ins UK finden Sie hier.

Gesundheitsversorgung/NHS:

Während der Übergangsphase ändert sich nichts in Bezug auf Zugang zum NHS und auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) kann noch bis 31.12.2020 verwendet werden. Nach derzeitigem Wissensstand wird die Verwendung der EHIC ab 1.1.2021 nicht mehr möglich sein, dies kann sich jedoch je nach Verlauf der Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis noch ändern. NHS/UK

Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission anhand von Q&A und Fallbespielen finden Sie hier

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Österreichische Botschaft London

Informationen für AuslandsösterreicherInnen

Status von EU-BürgerInnen nach dem Brexit:

EU-BürgerInnen, die per 31. Dezember 2020 bereits seit 5 Jahren legal und durchgehend im Vereinigten Königreich leben, werden weiterhin unbefristet im Land bleiben und bis 30. Juni 2021 den „Settled Status“ beantragen können. Sie werden neben dem Aufenthaltsrecht auch Zugang zu öffentlichen Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Pensionen haben. EU-BürgerInnen, die bis spätestens 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gelebt haben oder ankommen, die 5 Jahre Aufenthalt jedoch noch nicht erreichen, können den „Pre-Settled Status“ beantragen. Damit können sie bleiben, bis sie die 5 Jahre Aufenthalt erreicht haben und den Settled Status beantragen können. 

Detaillierte Informationen zum EU-Settlement Scheme entnehmen Sie bitte den Links auf der rechten Seite.
 

„Registration Certificate” und “Permanent Residence Card”:

EU-BürgerInnen können jederzeit eine britische Anmeldebescheinigung (Registration Certificate) für einen Aufenthalt zwischen 3 Monaten und 5 Jahren oder eine Daueraufenthaltskarte (Permanent Residence Card) nach mehr als 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragen. Informationen dazu werden vom britischen Innenministerium bereitgestellt (siehe Link: ‚Residence Card beantragen‘). Diese Bescheinigungen begründen jedoch nicht das Aufenthaltsrecht selbst, sondern dokumentieren dieses nur.

Informationen über Auswirkungen eines ungeordneten Austritts für Bereiche wie Verkehr, Tourismus, Warenverkehr und Zoll sowie über die Vorbereitungen der österreichischen Bundesregierung auf einen Brexit ohne Austrittsabkommen finden Sie auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.

Touristische Reisen:

EU-BürgerInnen werden – laut derzeitigem Stand – für Aufenthalte bis zu 3 Monate visafrei ins Vereinigte Königreich einreisen können.

Doppelte Staatsbürgerschaft:

Sollten ÖsterreicherInnen die Annahme der britischen Staatsangehörigkeit in Betracht ziehen, ist folgendes zu beachten: Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht derzeit nur in Ausnahmefällen eine Doppelstaatsbürgerschaft vor. Besonders zu beachten ist der automatische Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, der aufgrund eines Antrages, einer Erklärung oder durch ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist (§ 27 StbG). Weitere Informationen zu den Ausnahmeregelungen siehe Link ‚Staatsbürgerschaft‘.

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