Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative will ein Bündnis von Auslandsösterreicherinnen und -österreichern eine Reform des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes vorantreiben. Ziel sei es, „klare und umsetzbare Kriterien“ zu etablieren, damit im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen können, ohne ihre österreichische zu verlieren.

Die Initiative benötigt mindestens 500 Unterschriften, um im Parlament behandelt zu werden. Die Sammlung der Unterschriften hat bereits begonnen, wobei auch Unterstützung vom „AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND“, der sich als Interessenvertretung der laut Außenministerium mehr als 613.000 im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher versteht, kommt.

Aktuell lässt das heimische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann dieser Grundsatz durchbrochen werden, wobei dafür eine Bewilligung des zuständigen Amts der Landesregierung erforderlich ist. Die Kampagnen „Doppelstaatsbürger für Österreich“ und „Beibehaltung der Staatsbürgerschaft“ wollen die Kriterien für eine solche Ausnahmeregelung nun auflockern. 

„Verlust wertvoller Bürger“

Mit „überholten und restriktiven Kriterien“, die seit drei Jahrzehnten nicht aktualisiert wurden, sei die Chance auf eine Beibehaltung der Staatsbürgerschaft in der Praxis nur minimal, kritisiert das Bündnis der Auslandsösterreicherinnen und -österreicher in einer Presseaussendung. „Österreich zwingt seine Bürger, bei Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft, die österreichische aufzugeben. Dies führt zum Verlust wertvoller Bürger, die unser Land weltweit repräsentieren“, kritisiert Martin Wallner, einer der Initiatoren der Kampagne Doppelstaatsbuerger.at.

„Darf nicht von Berühmtheit oder Beziehung abhängen“

Die Initiative schlägt nun konkrete Kriterien vor, die eine faire Beurteilung ermöglichen sollen, darunter etwa familiäre Bindungen in Österreich oder berufliche Nachteile ohne die Staatsbürgerschaft des Gastlandes. „Es darf nicht von Berühmtheit oder Beziehungen abhängen, ob man Österreicher bleiben darf“, so Co-Initiator Andreas Eisl, der darauf anspielt, dass die Beibehaltung aktuell „wegen bereits erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen oder aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik Österreich“ bewilligt werden kann. 

Haben Sie Interesse an der Bürgerinitiative und wollen diese unterstützen, hier der Link dazu: www.beibehaltung.at/bürgerinitiative

Quellen:

red, ORF.at/Agenturen

vienna.at

www.doppelstaatsbuerger.at

beibehaltung.at

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