Mit 8. Februar 2021 sind die Covid-19 Bestimmungen in Österreich wieder gelockert worden. Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin, es gibt weiterhin Kontaktbeschränkungen. Schulen, Handel und Museen dürfen aber wieder aufsperren, wenn auch nur unter strengen Auflagen. Auch körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ihre Dienste wieder anbieten. Hier kommen nun die „Eintrittstests“ zum Einsatz. Wie lange sie in Kraft sein werden, ist noch offen.

Bild von Pixabay
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In zwei Wochen will die Regierung die Maßnahmen evaluieren. Dann soll auch über allfällige weitere Lockerungen gesprochen werden. Zugleich betont die Regierung aber, dass auch wieder Verschärfungen angedacht sind, sollten sich die Zahlen verschlechtern. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählt unter anderem: die Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen, Bewegung an der frischen Luft sowie unaufschiebbare Behördenwege.

Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, dürfen sich mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Es gilt aber die Höchstzahl von vier Erwachsenen und insgesamt sechs aufsichtspflichtigen Kindern. Das gilt explizit auch für Privatbereiche außerhalb des Wohnbereichs wie Gärten, Scheunen, Schuppen und Garagen. Grundsätzlich ausgenommen von den Beschränkungen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner und Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. Weiterhin gilt die Vorgabe im öffentlichen Raum zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden musste, gilt eine FFP2-Masken-Pflicht. Das gilt auch für alle öffentlichen Orte in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und ebenso bei derzeit erlaubten Veranstaltungen sowie Begräbnissen oder Demonstrationen. Die Zweimeterregel gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln

Der gesamte Handel darf seit 8. Februar wieder offenhalten. Allerdings wurden die Auflagen noch einmal nachgeschärft. So muss in allen Geschäften eine FFP2-Maske getragen werden. Außerdem müssen im Geschäftslokal pro Kunde nun 20 m2 zur Verfügung stehen.

Seit Sonntag, dem 14. Februar 2021, 00:00 Uhr, wird an 22 Grenzübergängen in Tirol zu Deutschland kontrolliert. Deutschland hat nach Tirol genauso wie für Tschechien verschärfte Einreisebestimmungen auf Grund der Mutationen beschlossen, um die Ausbreitung der besonders ansteckenden Südafrika-Mutationen zu verhindern. Anders als zunächst befürchtet, gibt es Ausnahmen für Grenzpendler, nämlich für jene, die in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten. Damit gibt es seit der Lockerung des Lockdowns mit 8. Februar Einschränkungen im Transit mit Bayern.

Obwohl es Ausnahmeregelungen für „systemrelevante Mitarbeiter“ gibt wurden Personen am Grenzübertritt von Deutscher Seite gehindert. Der Bayerische Ministerpräsident und Bundesinnenminister Seehofer stellten jedoch klar, dass die Ausnahmebestimmungen erst ab Mittwoch 17. Feb. 2021 gelten, und für diese Personen ein negativer Test und eine digitale Registrierung erforderlich sind. Diese Regelung stößt auf Unverständnis von Tirols Landeshauptmann Platter der eine einheitliche Regelung für die rd. 3.200 Tiroler Berufspendler erreichen möchte.

Quellen:

https://orf.at/corona/stories/3199881/

https://www.tt.com/artikel/17846235/nur-systemrelevante-tiroler-duerfen-nach-bayern-pendeln

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