Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) kommt es weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Für einige Staaten bestehen nach wie vor Reisewarnungen für touristische und nicht notwendige Reisen. Detailinformationen zu den aktuellen Sicherheitseinstufungen finden Sie unter den länderspezifischen Reiseinformationen.

Die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich richten sich danach, aus welchen Staaten oder Gebieten man einreist.

Die genauen Bestimmungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Telefonisch erreichbar unter:        +43 800 201 611, Montag – Freitag 8.00 – 16.00 Uhr.

Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko (gültig ab 1. Juli 2021):

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Staaten oder Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko sind derzeit:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern. 

Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (gültig ab 1. Juli 2021):

Die Einreise ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen unter anderem

  • für österreichische Staatsbürger, für EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
  • für Schüler oder Studenten in Österreich;
  • für beruflich Reisende oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Wenn eine Ausnahmen vorliegt, muss man sich registrieren, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Bei Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen oder zu zwingenden Gerichts- oder Behördenterminen einreisen, entfällt die Pflicht zur Quarantäne.

Virusvariantengebieten und -staaten sind derzeit:

Botsuana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay und Vereinigtes Königreich.

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten (gültig ab 1. Juli 2021):

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Zusätzlich muss man sich registrieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Die Registrierungs- und Quarantänepflicht entfällt unter anderem

  • für beruflich Reisende;
  • für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners;
  • für vollständig Immunisierte, wenn 14 Tage seit der letzten für eine Vollimmunisierung notwendigen Impfdosis verstrichen sind, oder Genesene mit einer erhaltenen Teilimpfung, wenn seit der Impfung 14 Tage verstrichen sind;
  • für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die in Begleitung von vollimmunisierten Personen einreisen; oder
  • für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Sofern ich dazu verpflichtet bin: wie registriere ich mich?

Das elektronische Registrierungsformular finden Sie hier: Deutsch und Englisch. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen. Ist die Registrierung über das elektronische Formular nicht möglich, kann ein ausgefüllter Ausdruck des Formulars Anlage E (Deutsch) oder Anlage F (Englisch) vorgezeigt werden.

Gesund bleiben im Sommer 2021 – Ein Überblick über die Maßnahmen zum Schutz vor Corona in Österreich

Das gilt mit den Lockerungen ab 1. Juli:

Gastronomie:

• Gästeregistrierung (entfällt ab 23. Juli)

• 3-G-Regel (Nachweis über Testung, Impfung, Genesung)

• keine Maskenpflicht, keine Beschränkung der Gruppengröße

• keine Sperrstunde, Nachtgastronomie wieder geöffnet

Beherbergung:

• Gästeregistrierung (entfällt ab 23. Juli)

• 3-G-Regel (Nachweis über Testung, Impfung, Genesung)

• keine Maskenpflicht

• für Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Hotel ist ein gültiger 3-G-Nachweis erforderlich

Freizeit und Sport:

• Gästeregistrierung (nur indoor, entfällt ab 23. Juli)

• 3-G-Regel indoor, bei Kontakt- und Mannschaftssport auch outdoor

• keine Maskenpflicht

Öffentliche Verkehrsmittel und Seilbahnen:

• Maske in Bus, Bahn und Seilbahn sowie im Bahnhof

• regulärer Mund-Nasen-Schutz (Stoffmaske) ausreichend

• keine Kapazitätsbeschränkungen in Seilbahnen

Kultur und Veranstaltungen:

• Gästeregistrierung (entfällt ab 23. Juli)

• 3-G-Regel (Nachweis über Testung, Impfung, Genesung) in der Kultur

• Ausnahme: Kein 3-G-Nachweis erforderlich im Museum und bei Veranstaltungen mit unter 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

• keine Sperrstunde, keine Kapazitätsbeschränkung • keine Maskenpflicht, außer im Museum

So funktioniert die 3-G-Regel in Österreich:

Im Rahmen der 3-G-Regel ist ab dem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion erforderlich.

• TEST: PCR-Test gilt 72 h, Antigen-Test 48 h, kontrollierter Selbsttest 24 h, Vor-Ort-Test gilt nur für die einmalige Nutzung des jeweiligen Angebots

• IMPFUNG: Gültigkeit beginnt 22 Tage nach der ersten Teilimpfung für maximal 3 Monate, mit Zweitimpfung Gültigkeit für 9 Monate ab der Erstimpfung

• GENESUNG: Gültigkeit bis 6 Monate nach der Erkrankung

Grüner Pass/Grünes Zertifikat:

In Österreich wird das digitale Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“) anerkannt. Einfach den QR-Code am Smartphone oder auf einem Ausdruck herzeigen. Das Zertifikat ist nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung kann auch mit anderen anerkannten Dokumenten erbracht werden.

Weitere Informationen auf: www.austria.info/sicheres-reisen

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