Geburts-, Ehe und Partnerschaftsurkunden ab jetzt mit einem Klick downloadbar

Wien (OTS) – Nutzerinnen und Nutzer des digitalen Amts können ab sofort mit dem neuen „Urkundenservice“ mit wenigen Klicks Urkunden wie die Geburts- oder Heiratsurkunde erhalten. Die Daten aller Personen, bei denen es seit dem 1. November 2014 zu einer Änderung im Personenstandsregister kam, wie beispielsweise Geburt, Heirat oder eingetragene Partnerschaft, wurden automatisch digital erfasst und können daher digital bezogen werden. Alle weiteren Personen können sich an ihr Standesamt wenden und die Erfassung ihrer Daten im digitalen Register verlangen. Der Service ermöglicht es für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Daten digital vorhanden sind, Teilauszüge oder Gesamtauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) online zu bestellen, ohne ein Amt aufsuchen zu müssen. Dies erspart Zeit und Mühe und ermöglicht eine reibungslose Abwicklung von Behördengängen.

Für Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation im BMF, ist das ein weiterer wichtiger Schritt, Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar und den positiven Nutzen spürbar zu machen: „Wer schon einmal in der Situation war, schnell Dokumente vorlegen zu müssen, diese aber – warum auch immer – nicht zur Hand sind, weiß den Wert dieses Service mit Sicherheit zu schätzen. Wir wollen das Urkundenservice auch noch ausbauen und prüfen gerade die Möglichkeit, weitere Dokumente und Urkunden elektronisch verfügbar zu machen“, so Tursky.

Gebührenpflichtig können entweder ein Gesamtauszug der im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) gespeicherten Daten oder Teilauszüge zu den Themen Geburt, über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft, über die Namensführung (beinhaltet alle vorangehenden Namen), über alle Ehen, bzw. alle eingetragenen Partnerschaften bestellt werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Urkundenservice im Digitalen Amt ist, neben der Registrierung in der App Digitales Amt, der Besitz einer Handysignatur oder ID-Austria sowie die Entrichtung einer Gebühr, die über die Digitales-Amt-App mittels Online-Zahlungsmethode eingehoben wird.

Ein Digitales Amt – mehr als 200 Anwendungen
Voraussetzung für die optimale Nutzung des digitalen Amts und vieler weiterer E-Government-Services ist der Besitz einer elektronischen Identität. Die ID Austria kann bereits in mehr als 200 Online-Anwendungen diverser Behörden verwendet werden. Ende März sind bereits mehr als 826.000 ID-Austria im Einsatz.

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
Ing. Michael Tögel, BA
Stv.-Pressesprecher Staatssekretär Florian Tursky
Referent für digitale Transformation
Mobil: +43 664 8581576
E-Mail: michael.toegel@bmf.gv.at

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI0001

1 Comment
  1. Brigitte Keusch 12 Monaten ago

    Interessant wäre es, wann es dies auch für Auslandsösterreicher gibt. Ich habe vor Wochen, kurz nach meinem Rücktritt als Präsidentin, bei der Botschaft in Berlin als ’normaler Bürger um Auskunft gebeten. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
    Finde ich sehr unerfreulich.
    Beste Grüße
    Brigitte Keusch

Antworten

© 2024 Auslandsösterreicher Weltbund | Impressum | Datenschutz

Mit Zugangsdaten anmelden

oder    

Benutzerdaten vergessen?

Benutzerkonto anlegen