Prinzipiell ist eine Einreise nach Österreich jederzeit möglich, an der Grenze ist ein negativer Corona Test vorzulegen, ist dieser nicht älter als vier Tage, entfällt die zwei Wochen dauernde Quarantäne in Österreich. Für die Rückreise, beispielsweise  nach Deutschland müssen Sie sich bei den deutschen Behörden informieren!

Bei Rückfragen zur Einreise nach Österreich  ist das Innenministerium zuständig. Da sich die Einreisebestimmungen fast täglich ändern oder angepasst werden, ist es zu empfehlen, vor Antritt der Reise noch mit dem Innenministerium unter der Tel. Nr. 43 1 531 26 3100  zu sprechen!!

Das Bürgerservicetelefon des Außenministeriums ist unter der Tel. Nr.: +43 1 901 15 44 11 zu erreichen.

Wollen Sie Informationen zum Corona Test wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz!

Hier auch noch die jeweiligen Internetseiten mit vielen wichtigen Informationen:

Gegenwärtig gibt es auf Grund der Corona-Krise umfangreiche Einreisebeschränkungen. Diese sind für Einreise am Luft- und am Landweg teilweise unterschiedlich. Im Regelfall ist u. a. ein COVID-Gesundheitszeugnis erforderlich. Alternativ besteht für einige Personengruppen die Möglichkeit, unmittelbar nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne anzutreten. Für Drittstaatsangehörige bleiben die Einreisemöglichkeiten weiterhin stark eingeschränkt. Details finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Bei Fragen zu den Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen hat das Bundesministerium für Inneres Informationen und Dokumente auf seiner Homepage bereitgestellt. 

Die Weiterreise von den Flughäfen München und Frankfurt nach Österreich mit der Bahn ist derzeit möglich. Die Deutsche Bundesbahn hält den Zugverkehr nach Österreich bis auf weiteres aufrecht.

 Informationen zum österreichischen Bahnverkehr finden Sie unter  www.oebb.at .

Weiterführende Informationen zu von COVID-19 betroffenen Ländern finden Sie auf der Seite des Außenministeriums unter den spezifischen Reiseinformationen.

Details zu COVID-19 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO-Karte zur Ausbreitung des Coronavirus).


Personen in Österreich, die Symptome aufweisen, sind verpflichtet, sich unter der österreichischen Telefonnummer 1450 zu melden.

Laut Aussage des Bundeskanzlers sollen die Grenzen von Österreich zu den Nachbarländern langsam geöffnet werden, beginnen sollen diese Maßnahmen mit Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein am 15.. Juni 2020!

Stand: 14. 5. 2020

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