Vor 100 Jahren wurde Wien zu einem eigenständigen Bundesland, wegen des Coronavirus hat nur ein kleiner Festakt stattgefunden.

Landeshauptmann und Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) meinte am Dienstag in seiner Rede, dass Wien „leider immer wieder solche Ereignisse“ erleben musste. Wien habe sich in der Vergangenheit stets gegen jede Form von Extremismus und Terrorismus zur Wehr gesetzt, so Ludwig: „Und das wird auch dieses Mal der Fall sein. Wenn das auch eine schwere Wunde in unsere Stadt geschlagen hat, werden wir auch mit dieser Situation mit Solidarität und Gemeinsinn umgehen können.“

Festakt in kleinem Rahmen

Aufgrund der geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung waren bei dem Festakt nur die Mitglieder der Stadtregierung, das Präsidium des Wiener Landtages und die Vorsitzenden des Wiener Gemeinderates dabei. Die frühere Botschafterin Eva Nowotny, Präsidentin des Universitätsrates der Universität Wien, hielt die Festrede.

Am 10. November 1920 trat der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen. „Der 10. November 1920 ist ein denkwürdiger Tag in der Geschichte der Stadt Wien“, sagte damals der Vorsitzende Robert Danneberg, Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei. Zur offiziellen Trennung Wiens von Niederösterreich kam es jedoch erst am 29. Dezember 1921. Besiegelt wurde die Loslösung durch das „Trennungsgesetz“. Damit wurde die Donaumetropole zu einem eigenständigen Bundesland.

Die Geschichte

Am 10. November 1920 trat der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen. Der Wiener Landtag beschloss unter dem Vorsitz von Robert Danneberg die neue Stadtverfassung, welche so bis heute, in den Grundzügen in Kraft ist. Somit war die politische Voraussetzung, dass der Wiener Landtag eigenständige Gesetze für das Land Wien beschließen kann, geschaffen.

Zur Zeit der Monarchie bildeten Wien und Niederösterreich eine gemeinsame Verwaltungseinheit – das Erzherzogtum unter der Enns. Dadurch, dass sich die Großstadt und ihr Umland jedoch unterschiedlich entwickelten und vor unterschiedlichen Herausforderungen standen, kam schon damals der erste Ruf nach einer Loslösung. Zur tatsächlichen Trennung kam es dann durch das Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes am 10.November 1920.

Vor allem die übrigen – damals – sechs Bundesländer drangen auf eine Trennung, weil sie eine Übermacht des großen Bundeslandes fürchteten und verhindern wollten.

Immerhin stellte Niederösterreich – einschließlich des Gebietes von Wien – 60 Prozent der Einwohner des verbliebenen Kleinstaates Deutsch-Österreich. Angeführt vom Bauernbund wollte aber auch NÖ die Trennung. Nicht zuletzt, weil der erste gewählte NÖ-Landeshauptmann mit Albert Sever ein Wiener Sozialdemokrat war – welchen die mehrheitlich konservativen und christlich geprägten Menschen in NÖ als eine Zumutung betrachteten.

Die Folgen – die Steuern aus Wien fehlten zu Beginn

Die Trennung von Wien und NÖ blieb aber nicht ohne Folgen: Während Wien von der Loslösung profitierte, weil es als eigenständiges Bundesland etwa zusätzliche Steuern einheben konnte, hatte Niederösterreich wirtschaftlich lange zu kämpfen. Dazu kam nach dem zweiten Weltkrieg, in dem Niederösterreich bis zum Fall des Eisernen Vorhangs unter dem Ost-West-Konflikt besonders litt – vor allem in den peripheren Regionen im Wald- und Weinviertel, die in der Monarchie noch davon profitiert hatten, dass sie als verlängerte Werkbanken zwischen den Großstädten Wien, Prag und Brünn liegen. Darüber hinaus blieb Wien auch lange das kulturelle Zentrum NÖs, mit ein Grund warum die Loslösung so lange dauerte.

Der lange Weg bis zur Hauptstadt

Bis die Hauptstadt aus der Taufe gehoben wurde, sollten nach der Trennung von Wien aber noch über 60 Jahre vergehen.

In der Zwischenkriegszeit war die Schaffung einer Hauptstadt kein Thema, denn es fehlte das Geld“, berichtet Rapp. Erste Überlegungen für eine eigene Hauptstadt gab es bereits in den 60er-Jahren, Anfang der 80er-Jahre forcierte sie Landeshauptmann Siegfried Ludwig, damals auch stark mitgetragen von der NÖN. 1986 entschied sich die Bevölkerung per Volksbefragung klar für St. Pölten. 1997 übersiedelten Beamte und Politiker ins neue Regierungsviertel. Das Palais NÖ blieb dank eines Tauschs unter anderem gegen Grundstücke auf der Donauinsel im Eigentum des Landes Niederösterreich.

Eine eigene Identität kam mit dem eigenen Zentrum und mit den kulturellen und Bildungseinrichtungen, die seither im Land geschaffen wurden. Auch viele Betriebe sind in den vergangenen Jahren von Wien nach NÖ gezogen. Während um das Jahr 2000 noch 260.000 von NÖ nach Wien gependelt sind, sind es heute nur noch 184.273 Menschen. Im Laufe der Jahre wurde NÖ auch zum Arbeitsplatz für Wiener: Heute pendeln 64.422 Menschen von der Bundeshauptstadt nach Niederösterreich.

In der 1918 entstandenen Republik (Deutsch-)Österreich lebte mehr als die Hälfte der Bevölkerung im Bundesland Niederösterreich, das zu diesem Zeitpunkt auch Wien umfasste. Dieses Übergewicht und die nach den Wahlen 1919 geänderten politischen Verhältnisse verliehen den Tendenzen einer Verselbstständigung Wiens zusätzliche Dynamik. Große Unterschiede in Alltag und Lebenskultur beförderten das Misstrauen zwischen den mehrheitlich sozialdemokratisch orientierten Wienerinnen und Wienern und der meist christlich sozial gesinnten Landbevölkerung. Dieses Misstrauen fand seinen Niederschlag auch in der Diskussion darüber, welche Ausdehnung ein als Bundesland organisiertes „Wienerland“ haben könnte. Manchen Überlegungen zufolge sollte die Linie an der Staatsgrenze gezogen werden, anderen nach tief im niederösterreichischen Industrieviertel.

Am 10. November 1920 trat der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen. „Der 10. November 1920 ist ein denkwürdiger Tag in der Geschichte der Stadt Wien“, sagte damals der Vorsitzende des Gemeinderats Robert Danneberg, Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei. Zur offiziellen Trennung Wiens von Niederösterreich kam es jedoch erst am 29. Dezember 1921. Besiegelt wurde die Loslösung durch das „Trennungsgesetz“. Damit wurde die Donaumetropole zu einem eigenständigen Bundesland.

Langwierige Trennung

Die 1920 beschlossene Wiener Stadtverfassung regelt bis heute die Funktionsweise der politischen Organe für Wien sowohl als Gemeinde als auch als Bundesland. Die Folgen der Trennung von Niederösterreich reichten bis ins Jahr 1986. Erst mit der Ernennung St. Pöltens zur Hauptstadt übertrug Wien seinen Anteil des niederösterreichischen Landhauses in der Herrengasse an das Land Niederösterreich.

Ausstellungs-Eröffnung mittels Live-Stream

© Stadt Wien | Eva Nowotny

Die Wienbibliothek gratuliert mit der Ausstellung „Wien wird Bundesland“ zum 100. Geburtstag. Die Ausstellung ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen der Trennung Wiens von Niederösterreich. Zu sehen sind viele Objekte aus der Zeit um 1920: von Parteiplakaten über historische Fotografien bis hin zu Dokumenten der Trennungsverhandlungen.

Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie kann die Ausstellung aktuell nicht besucht werden. Allerdings läuft sie noch bis 9. April 2021. Die Wienbibliothek selbst bleibt weiterhin geöffnet.

Mittels Online-Reservierung kann diese zu gewissen Zeitfenstern besucht werden. Am Weg in die Bibliothek kann jedoch ein Blick auf die Ausstellung geworfen werden. Denn diese befindet sich im Foyer der Wienbibliothek und somit gewissermaßen am Weg in den Lesesaal. Auf der eigenen Website informiert die Wienbibliothek laufend über die Zugänglichkeit der Ausstellung – „Wien wird Bundesland“ läuft noch bis 9. April 2021.

Am 9.November ist ein Buch „Die Wiener Stadtverfassung 1920 und die Trennung von Niederösterreich“, von den Historikern Bernhard Hachleitner und Christian Mertens erschienen.

Quellen:

https://www.wienbibliothek.at/veranstaltungen-ausstellungen/ausstellungen/wien-bundesland

https://www.wien.gv.at/politik/landtag/100jahre-erklaerung.html

https://www.wien.gv.at/presse/2020/11/09/100-jahre-wiener-landtag-100-jahre-bundesland-wien

https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/getrennte-bundeslaender-noe-und-wien-seit-100-jahren-geschieden-niederoesterreich-wien-print-bundeslaender-bundeslaendergrenze-verwaltung-bundeslaender-trennung-231692378

https://vorlesungen.wien.gv.at/site/3086-2/

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