Die Maskenpflicht wird ab 1. Juni weitgehend ausgesetzt. Das kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag, den 24. Mai an. Die Pandemie würde eine „Atempause“ zulassen, daher werde die Maskenpflicht vorläufig für drei Monate „pausiert“. Die Impfpflicht bleibt ebenfalls ausgesetzt, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Mit Juni enden auch die PCR-Tests an Schulen.

Die Verordnung für das Aussetzen der Maskenpflicht gelte vorerst für drei Monate, so Rauch. Es gelte aber weiter die Empfehlung, Masken an „vulnerablen“ Orten zu tragen. In Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die Entscheidung sei gefallen, nachdem die Beschwerden gerade aus dem Lebensmittelhandel sehr stark gewesen seien, so Rauch. Er habe sich mit der Gewerkschaft und Experten beraten und dann diese Entscheidung getroffen.

Rauch verwies auf eine erfreuliche Entwicklung bei den Infektionszahlen in den vergangenen Wochen, auch die Zahl der Hospitalisierten sei deutlich zurückgegangen. Die Verordnung mit den auch für Krankenhäuser und Pflegeheime, öffentliche Verkehrsmittel und Behörden geltenden Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen gilt laut aktueller Verordnung bis 8. Juli.

Große Widerstände aus Lebensmittelhandel

Am 7. Mai hatte Rauch noch gesagt, dass die Maskenpflicht für den lebensnotwendigen Handel vorerst bleibt und damit der Forderung der Gewerkschaften, auch im Handel und in Banken darauf zu verzichten, eine Absage erteilt. Schon seit der letzten Änderung der Regeln Mitte April gab es Widerstände und Beschwerden, vor allem aus der Wirtschaft. Dass Masken in Supermärkten getragen werden müssen, aber unter anderem in Kleidungsgeschäften und Discos nicht, stieß auf Unverständnis.

Rauch sagte Anfang Mai, dass zwei neue Coronavirus-Varianten – BA.4 und BA.5 – in Österreich festgestellt worden seien. Das sei „ein heikler Zeitpunkt, um jetzt weitere Lockerungen zu verkünden“. Man beobachte die Lage sehr genau; wenn sie stabil bleibe und die Zahlen weiter sänken, halte er es „durchaus für möglich, zum Sommerbeginn weiter zu gehen“.

Maskenpflicht dürfte wiederkommen

Zum Aussetzen der Impfpflicht sagte Rauch am Dienstag, dass man weiterhin bestrebt sei, dass sich möglichst viele Menschen bis zum Herbst immunisieren lassen. Ein entsprechender Plan werde ausgearbeitet. Man bereite sich für den Herbst entsprechend vor. Man müsse mit der Pandemie leben lernen und aufhören, ständig zu vermitteln, in einem Katastrophenszenario zu leben. Er gehe auch davon aus, dass die Maskenpflicht im Herbst wieder gelten werde. Alle Szenarien gingen davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen nötig sein könnten.

Dass die Impfpflicht ausgesetzt wird, erklärte Edtstadler damit, dass das derzeit ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte sei. Grund sei auch hier die aktuell gute Lage bei der Zahl der Infektionen und der Auslastung der Spitäler, so das Urteil der damit beschäftigten Kommission. Es bleibe aber der Appell, sich impfen zu lassen.

Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Expertenkommission war die Impfpflicht bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Die Situation sei derzeit eine andere als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes, so Edtstadler. Deshalb wäre „ein Scharfstellen“ derzeit nicht gerechtfertigt.

Keine PCR-Tests an Schulen mehr

An den Schulen fallen mit Juni die verpflichtenden PCR-Tests weg. Sollten in einer Klasse Fälle auftreten, können weiterhin Antigen-Tests durchgeführt werden. Dieser Schritt stehe im Einklang mit den anderen Schritten der Bundesregierung, sagte ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek gegenüber der APA. „Heute kann die letzte Maßnahme in der Schule aufgehoben werden.“

Quellen:

https://orf.at/stories/3267543/

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/corona-maskenpflicht-wird-ab-1-juni-pausiert-impfpflicht-bleibt-ausgesetzt-121770817

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