DER NEUE ÖSTERREICHISCHE REISEPASS
„Der neue österreichische Reisepass ist ein modernes und zeitgemäßes Dokument für die Menschen in Österreich. Durch die Möglichkeit der Antragstellung in knapp 900 Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften in ganz Österreich ist ein bürgernahes Service gewährleistet“, sagte Innenminister Gerhard Karner bei der Präsentation am 24. November 2023 im Innenministerium. „Durch die enge Kooperation zwischen der Österreichischen Staatsdruckerei, Experten aus dem Bundeskriminalamt sowie den Landeskriminalämtern im Burgenland und in Niederösterreich gehört der österreichische Reisepass zu den sichersten der Welt“, ergänzte Karner.
Vollständig überarbeitetes Reisepass-Design
In seiner bisherigen Form seit 2006 im Einsatz, können Österreicherinnen und Österreicher den neuen Reisepass bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden ab 1. Dezember 2023 beantragen. Nun präsentiert sich die neue Reisepass-Generation mit vollständig erneuertem Design: Das Cover ist gänzlich überarbeitet und enthält das Wort
DIE WICHTIGSTEN SICHERHEITSMERKMALE DER DATENSEITE UND SEITE 3 IM ÜBERBLICK
„Österreich“ in der fühlbaren Brailleschrift für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen. Die Datenseite des Reisepasses ist das Herzstück des Dokuments und besteht nun vollständig aus Polycarbonat, welches höchsten Schutz vor Manipulation und Fälschungen bietet. Zusätzlich sind, neben vielen weiteren Sicherheitsmerkmalen, moderne High-Tech-Sicherheitselemente wie ein Laserbild-Perforationsfeature und ein Laserkippbild im Pass integriert.
Einfache Überprüfbarkeit durch CHECK-AT Service
DER NEUE REISEPASS KANN AB 1. DEZEMBER 2023 MIT DER KOSTENLOSEN CHECK-AT APP GEPRÜFT WERDEN
„Jeder Ausweis kann die persönliche Identität nur dann schützen, wenn er einfach und sicher überprüft werden kann“, bekräftigte Helmut Lackner, Generaldirektor der Österreichischen Staatsdruckerei. Dabei unterstützt das von der Österreichischen Staatsdruckerei im Auftrag des BMI entwickelte CHECK-AT Service: Der schon vom österreichischen Personalausweis bekannte QR-Code ist nun auch im neuen Reisepass vertreten. Mithilfe der kostenlosen CHECK-AT App können Bürgerinnen und Bürger damit einfach und sicher ausgewählte Sicherheitsmerkmale des neuen österreichischen Reisepasses überprüfen – in wenigen Sekunden und ohne besondere Vorkenntnisse. Die CHECK-AT App unterstützt so bei der Einschätzung, ob ein echtes Dokument vorliegt.
Hochsicherheitsdesign trifft auf Kunst
Das Design des neuen Reisepasses erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundeskriminalamt, der Polizei und der Österreichischen Staatsdruckerei. Das Ziel war nicht nur die Entwicklung eines sicheren Dokuments, sondern auch die Schaffung eines ästhetisch ansprechenden Dokuments. Die österreichische Geschichte, die österreichische Musik, die heimischen Flüsse und Gewässer und die ureigene Flora Österreichs dienten als anregende Inspiration für viele Designelemente im neuen Reisepass.
In seiner bisherigen Form seit 2006 im Einsatz, können Österreicherinnen und Österreicher den neuen Reisepass bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden ab 1. Dezember 2023 beantragen. Die neue Reisepass-Generation bringt ein neues Design mit innovativen Sicherheitsfeatures und ist somit eines der modernsten Identitätsdokumente der Welt. „Bei der Überarbeitung des Reisepasses standen der Fälschungsschutz und Identitätsschutz an erster Stelle“, berichtete der Innenminister. Der Reisepass wurde gänzlich neugestaltet: er verfügt über eine Datenseite aus Polycarbonat (Kunststoff) und enthält auch den bereits vom Personalausweis bekannten QR-Code. Dieser ermöglicht eine einfache und elektronische Kontrolle mit der kostenlosen „CHECK-AT“-App des Innenministeriums.
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Mit der Einführung des „Reisepass neu“ entstehen für Bürgerinnen und Bürger keine Mehrkosten. Das Reisedokument kostet weiterhin 75,90 Euro bzw. 30 Euro für Kinder bis zwölf Jahre. Bis zum Alter von zwei Jahren ist er gratis. Bereits ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Auch die Antragstellung funktioniert wie gehabt.
Hintergrund
Seit Mai 2020 arbeitet ein Expertenteam aus dem Innenministerium, dem Bundeskriminalamt sowie den Landespolizeidirektionen Niederösterreich und Burgenland gemeinsam mit Experten der Staatsdruckerei an dem neuen Dokument. „In einer intensiven Zusammenarbeit haben wir ein aktuelles, hochsicheres Dokument erarbeitet. Mehr als drei Jahre lang haben wir den neuen Reisepass entwickelt, das Dokument getestet und anschließend mit der Produktion gestartet“, sagte der Generaldirektor der Staatsdruckerei, Helmut Lackner. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde im August 2021 der neue Personalausweis eingeführt und im April 2022 der neue Notpass. Gleichzeitig erhielt der Reisepass schon damals ein zusätzliches gelasertes Lichtbild des Passinhabers (Sekundärbild). Im 10-Jahres-Schnitt werden jährlich rund 750.000 Reisepässe ausgestellt. Im „Superpassjahr“ 2027 werden es voraussichtlich 950.000 sein.
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Reisepass beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.
Tipp
Keine Probleme mehr mit abgelaufenen Reisepässen– mit dem Online-Service „Reisepass ablegen“ über oesterreich.gv.at steht ein Erinnerungsservice für Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
In der EU wohnhafte Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass bei der zuständigen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) ihres Hauptwohnsitzes beantragen, aber auch in jeder anderen österreichischen Botschaft und jedem anderen österreichischen Berufs(general)konsulat innerhalb der EU.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen. Für diese zusätzliche Serviceleistung muss allerdings eine Gebühr eingehoben werden.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Informationen bezüglich der Beantragung des Reisepasses in Österreich befinden sich in der Lebenslage „Reisepass„. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sollten jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern, die in den letzten fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.
In Deutschland, Großbritannien und der Schweiz können im Wege der Antragstellung bei der örtlich zuständigen, österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) im Ausland (bzw. bei einem Österreichischen Honorarkonsulat mit Passannahmebefugnis) Pässe mittels eingeschriebener Briefsendung direkt zu den Passwerberinnen/Passerwerb oder den Vertretungsbehörden (Dauer zwischen 3 und 7 Tagen) geschickt werden.
Achtung
Jedes Kind benötigt für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder – sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – einen Personalausweis).
Im Fall eines Passverlusts im Ausland kann von den österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA) ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.
Hinweis
Passantragstellerinnen/Passantragsteller können bei ausgewählten österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA) im Ausland (bzw. Österreichischen Honorar(general)konsulaten mit Passannahmebefugnis), unter Voraussetzung der örtlichen Zuständigkeit, analog zu dem in Österreich erhältlichen Ein-Tages-Expresspass, einen BMEIA-Expresspass beantragen. Die Zustellung kann ortsbezogen an die Österreichische Vertretungsbehörde, an ein Österreichisches Honorarkonsulat, aber auch direkt an eine Privatperson erfolgen. Zum Unterschied von der normalen Passbeantragung wird der BMEIA-Expresspass von der Österreichischen Staatsdruckerei spätestens an dem auf die Antragstellung folgenden Werktag produziert und per DHL ins Ausland versendet. Somit kann die Zustellung des Reisepasses innerhalb weniger Arbeitstage erfolgen. Die Kosten für einen BMEIA-Expresspass betragen 220 Euro bzw. 165 Euro für Antragstellerinnen/Antragsteller unter 12 Jahren.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular/Antragsformular für Minderjährige erhältlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden (→ BMEIA)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B. Aufenthaltstitel, Meldebestätigung etc. (Achtung: Darf bei gewissen Vertretungsbehörden nicht älter als vier Wochen sein)
- Alter Reisepass/Personalausweis – sofern vorhanden
- Personenstandserklärung
Die nachfolgend genannten Nachweise sind bei Erstantragstellung vorzulegen, bei weiteren Anträgen kann eine Nichtvorlage mitunter zu längeren Bearbeitungszeiten führen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid – sofern zutreffend
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Nachweis eines akademischen Grades – sofern zutreffend
- Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge
Je nach Vertretungsbehörde kann verlangt werden, dass diese Nachweise als Original und als Kopie vorgelegt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass gegebenenfalls von der Vertretungsbehörde zusätzliche, für die Passausstellung maßgebliche Unterlagen angefordert werden können.
Ausländische Urkunden sind entsprechend den lokalen Bestimmungen beglaubigt oder mit Apostille versehen vorzulegen, sofern keine Beglaubigungsfreiheit mit dem jeweiligen Ausstellungsstaat besteht.
Kosten
Konsulargebühren:
- Reisepass: 76 Euro
- Reisepass für Kinder (2 bis 12 Jahre): 30 Euro
- Reisepass für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei
- Änderung einer Eintragung oder Ergänzung: 29 Euro
- Kostenpflichtige Antragstellung bei Honorarkonsulaten: zzgl. 30 Euro für Beantragung eines Reisepasses
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 8 Passgesetz (PassG)
- §§ 1, 2, 5 Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
- Passverordnung (Pass-V)
Zum Formular
Formulare (auch mehrsprachig) sind auf der Website der jeweils zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland (→ BMEIA) verfügbar.
Quellen:
BMI
BMEIA
Österreichische Staatsdruckerei