Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Leonore Gewessler/GRÜNE) legt einen Ministerialentwurf zur 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung vor, die es in sich hat.

Das Ziel der Förderung der sanften Mobilität sowie Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche soll mit höchst umstrittenen Mitteln erreicht werden. So soll das Fahren mit dem Fahrrad gegen die Einbahn nun grundsätzlich möglich werden. Mindestabstand für Pkw beim Überholen, Einfahren in Kreuzung trotz roter Ampel – Konflikte sind vorprogrammiert. Die anstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung könnte wieder einmal für heftige Diskussionen zwischen Auto- und Radfahrern sorgen – in ganz Österreich. Wie die Kronen Zeitung berichtet, sollen mehrere Maßnahmen geplant sein, die für großes Konfliktpotenzial sorgen könnten. So sind sich laut dem Bericht auch die Verkehrsexperten in der Bewertung der Maßnahmen nicht einig.

Foto: Pixabay

Seitens des Autofahrerclubs ÖAMTC wird von einer „Selbstgefährdung für Radfahrer“ gesprochen, für das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) machen die Maßnahmen allerdings Sinn. So soll es etwa künftig Radfahrern möglich sein, gegen die Einbahn zu fahren. Voraussetzungen dafür sind eine Straßenbreite von mindestens 3,5 Metern und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Laut ÖAMTC würden dadurch „über Nacht gänzlich neue Vorrang- und Gegenverkehrssituationen entstehen sowie tausende Verkehrszeichen ungültig und Parkplätze gestrichen werden“.

Eine weitere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer könnte die Einführung eines Mindestabstands für Pkw beim Überholen sein. Die Rede ist von 1,5 bis zwei Metern. Laut ÖAMTC würde das auf vielen Straßen de facto ein „Überholverbot“ bedeuten. Außerdem sollen Radfahrer künftig auch nebeneinander fahren dürfen, ausgenommen Vorrang- und Schienenstraßen, und sogar bei Rot in eine Kreuzung radeln dürfen. Kommentar des ÖAMTC dazu: „Selbstgefährdung für Radfahrer“.

Für den Autofahrerclub ÖAMTC macht das alles keinen Sinn, wohl aber für das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Die Kronen Zeitung zitiert Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung, der allen oben genannten Punkten positive Aspekte abgewinnen kann: Radfahren gegen die Einbahn sei aufgrund des bestehenden Sichtkontakts sicher, Abstandsregeln machten Sinn und auch das Einfahren bei einer roten Ampel sei einen Versuch wert – solange keine Fußgänger queren und andere Kriterien wie etwa Fernsicht gegeben sei.

Quellen:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/mit-dem-fahrrad-gegen-die-einbahn-neue-regeln-in-sicht/401971103
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00197/index.shtml

1 Comment
  1. Rudolf Meister 2 Jahren ago

    Ich würde vorschlagen ,Herr Klaus Robatsch, sollte einen Alkoholtest machen, wie kommen solche Vorschläge ,zum Fahrradverkehr wohl zustande.

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