Zum Landtag wahlberechtigt sind nicht nur Landesbürger, also österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, sondern auch sogenannte „Auslandsniederösterreicher“. Dabei handelt es sich um

− österreichische Staatsbürger,

− die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Niederösterreich hatten,

− spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und

− vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht besteht grundsätzlich für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre.

Um wählen zu können, müssen Auslandsniederösterreicher in die Wählerevidenz 
für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sein. Das Antragsformular ist an die letzte Hauptwohnsitzgemeinde in Niederösterreich zu senden. 

https://www.noel.gv.at/noe/Wahlen/LandtagswahlenAuslandsniederoesterreicherInnen.html

Nach Ende der Frist für Berichtigungsanträge zu den Wählerverzeichnissen mit 
11. Dezember 2022 ist eine nachträgliche Eintragung für die Teilnahme an der Landtagswahl 2023 allerdings nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz für künftige Landtagswahlen ist bei jener Gemeinde zu stellen, in der der letzte Hauptwohnsitz in Niederösterreich bestanden hat. 

Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens 25. Jänner 2023 (persönlich bis spätestens 27. Jänner 2023, 12:00 Uhr) bei der Gemeinde eingebracht werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei Vorliegen eines „Wahlkarten-Abos“ wird eine Wahlkarte ohne zusätzlich notwendigen Antrag zugestellt. Die schriftliche Anforderung kann mittels Mail an die Gemeinde (letzter Hauptwohnsitz in NÖ) mit Angabe der Reisepassnummer oder elektronischer Signatur oder ab Anfang Dezember 2022 auf der Page www.wahlkartenantrag.at gestellt werden.

Die Versendung der Wahlkarten beginnt in der 2. Jännerwoche 2023. Nach Erhalt werfen Sie umgehend die ausgefüllte und unterschriebene Briefwahlkarte so bald wie möglich im Inland oder Ausland in einen Briefkasten oder geben Sie sie auf einem Postamt auf (Postgebühr entfällt für Sie). Beachten Sie, dass die Wahlkarte spätestens am 29. Jänner 2023, 06:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen muss.

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