A U S L A N D S Ö S T E R R E I C H E R – W E L T B U N D
A Ö W B

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Mitglied!

2020 ist für uns alle ein ganz besonders herausforderndes Jahr. Wir befinden uns weltweit noch immer mitten in der Pandemie. Wir alle müssen vorsichtig bleiben, Sozialkontakte reduzieren und Abstand halten, denn die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch.

Auch wenn behutsame Lockerungsschritte gesetzt werden konnten, so bleibt die Corona-Situation auch in Österreich weiterhin angespannt. Deshalb bleiben unter anderem auch Gastronomie und Hotellerie noch geschlossen.

Die Bundesregierung hat daher angekündigt, dass im Hinblick auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage eine strenge Quarantänepflicht eingeführt wird, wie sie in ähnlicher Form bereits in mehreren europäischen Ländern besteht. (Die endgültige neue Einreiseverordnung wird derzeit erarbeitet). Bei der Einreise nach Österreich aus einem Land, dessen 14-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner über 100 liegt, wird für alle Einreisenden grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bestehen. Ab dem fünften Tag kann ein PCR-Test durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Diese Regelung soll ab dem 19. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Jänner 2021 gültig sein. Damit soll verhindert werden, dass es durch Reiserückkehrer und Besuche wieder vermehrt zu Infektionen in Österreich kommt und all die Fortschritte zunichte gemacht werden, die in den letzten Wochen so hart erarbeitet wurden.

Sollten Sie vor dem 19. Dezember 2020 nach Österreich einreisen, gilt für Sie keine Quarantänepflicht.

Reisen Sie nach dem 19. Dezember 2020 nach Österreich ein und haben einen kürzeren Aufenthalt als 10 Tage geplant, müssen Sie während der gesamten Zeit in Quarantäne, können aber ohne Probleme jederzeit wieder ausreisen.

Wie die Bedingungen bei der Rückeinreise in Ihrem Gastland sind, müssen Sie selbst vor Ort erkunden, denn diese sind unterschiedlich geregelt.

Bestehende Ausnahmeregelungen, u.a. für Transit, Pendler, regelmäßigen Besuch des Lebenspartners sollen wie bisher aufrecht bleiben. Die entsprechende rechtliche Grundlage, die momentan vom zuständigen Gesundheitsministerium ausgearbeitet wird, soll auch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, unter anderem für Pflegekräfte, Reisen zu beruflichen Zwecken, humanitäre Einsatzkräfte und zwingende gerichtlich oder behördlich auferlegte Pflichten vorsehen.

Nach einem sehr herausfordernden Jahr werden wir dieses Jahr die Weihnachtsfeiertage nicht wie üblich begehen können. Für viele von uns haben diese strengen Regelungen sehr schmerzhafte Auswirkungen.

Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Eine dringende Empfehlung ist es, sich vor Antritt der Reise nochmals genau bei den zuständigen Stellen zu informieren.

Entsprechende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bmi.gv.at/news_leichter_lesen/Einreise_nach_Oesterreich.aspx

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Em
Präsident des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUNDES

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