Die Bundesregierung hat am Donnerstag den 17. Juni angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt.
Ab 1. Juli darf in Cluns und Diskotheken wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend. Für Großveranstaltungen gibt es nur mehr die 3G-Vorgabe aber sonst keine Einschränkungen mehr. Die Situation sei besser als erwartet, meinte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Donnerstagfrüh bei einer Pressekonferenz. Immer mehr Menschen seien geimpft, Österreich sei zudem „Test-Weltmeister“, erklärte Kurz. „Es ist also eine sehr, sehr gute Situation, die wir in Österreich haben“, und auch in den Nachbarländern. „Jetzt seid ihr dran“, versprach Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) den Jungen, die in den vergangenen Monaten auf so vieles verzichten mussten.
Konkret fällt mit 1. Juli die Sperrstunde, ab dann ist unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) also Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. „Es kann getanzt, gefeiert, geheiratet werden“, frohlockte der Kanzler. In Clubs und Diskotheken ist vorerst drei Wochen lang noch eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent vorgeschrieben. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr. „Wir werden in Clubs feiern können“, freute sich auch Mückstein.
Die Abstandsregeln fallen, was nicht nur beim Tanzen ein Vorteil ist, sondern, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) auch die Gastronomie und Hotellerie freue. Zudem gibt es künftig, auch im Handel, keine Quadratmeter-Regeln mehr. Mit 22. Juli gehört auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen der Vergangenheit an, die der Kontaktnachverfolgung diente, wenn ein Coronafall auftritt.
Erleichterungen bei Maskenpflicht
Weitreichende Erleichterungen kommen bei der Maskenpflicht: Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel und Museen darf anstelle der FFP2-Maske ab Anfang Juli ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Mit 22. Juli werden vorraussichtlich weitere Lockerungen verkündet. Dann muss nur noch in Öffis und Geschäften für den täglichen Bedarf ein Mundnasenschutz angelegt werden, nur in Pflegeheimen und Spitälern bleibt die FFP2-Pflicht erhalten.
Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen, denn ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das gilt für Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich – inklusive Gastronomieangebot. Die Indoormaskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen – nur der „3G“-Nachweis bleibt verpflichtend. Das bedeutet, im Theater muss dann keine Maske mehr getragen werden, im Museum – vorerst – schon noch. Für Veranstaltungen gilt ab 100 Personen eine Anzeigenpflicht und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
Warnung vor Delta-Variante
Im privaten Bereich fallen mit 1. Juli (wie bereits angekündigt) alle Kontakt- und Abstandsregeln.
„Das Live-Erlebnis ist jedenfalls etwas besonderes“, ob Rockkonzert, Orchester oder DJ-Liveset, meinte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne). Ab 1. Juli werde man Kunst, Kultur und Sport wieder in der gesamten Breite erleben können.
Merklich entspannter ging es übrigens auch im Kanzleramt zu – die Plexiglaswände, hinter denen die Politikerinnen und Politiker ihre Presseauftritte absolvierten, wurden wieder entfernt. Der Vizerektor der Meduni Wien, Oswald Wagner, mahnte dennoch, dass die Pandemie noch nicht vorüber sei. Die Delta-Variante, die derzeit besonders den Briten Sorge macht, sei auch in Österreich bereits angekommen und werde sich auch hier ausbreiten. Die gute Nachricht: „Das Impfen hilft auch gegen die indische Variante“, appellierten Wagner und die Regierung einmal mehr an die Bevölkerung, sich immunisieren zu lassen.
Die Lockerungen mit 1. Juli sind für den Kanzler jedenfalls fix und durch eine etwaige Ausbreitung der Delta-Variante nicht gefährdet: Solange keine Mutation auftauche, gegen die die Impfung nicht wirke, sei man auf einem „ausgezeichneten Weg“.
Stelzer: „Das haben sich jetzt alle verdient“
Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) sagte zu den Lockerungen im Juli, dass diese „eine logische Folge der geringen Infektionszahlen der vergangenen Wochen“ seien. „Dazu haben die Landsleute mit ihrer Disziplin und ihrem Durchhaltevermögen einen wichtigen Beitrag geleistet.“ Er freue sich, dass die „stark gebeutelte Nachtgastronomie endlich wieder eine klare Perspektive“ habe.
„Dabei geht es aber nicht nur darum, endlich wieder Partys feiern zu können, sondern, dass die Zuversicht und das Lebensgefühl mehr und mehr zurückkehrt“, so Stelzer: „Viele Landsleute, auch die Jugendlichen, haben über Monate auf so vieles verzichten müssen. Das haben sich jetzt alle verdient.“
Feierstimmung in der Nachtgastronomie
Durch die Einschränkungen in der Pandemie haben die jungen Leute ihr Partyleben in den öffentlichen Raum verlegt und in Wien etwa am Donaukanal oder am Karlsplatz gefeiert. Die Betreiber der Nachtlokale drängten schon länger darauf, aufsperren zu dürfen, um den Party-Druck von den öffentlichen Plätzen zu nehmen, wie sie sagten. Anfang Juni hatte die Wiener Polizei nach einer lauten Partynacht den Karlsplatz geräumt.
„Der Wegfall von Masken und Mindestabständen, Obergrenzen, Kapazitätsbeschränkungen und Registrierungspflicht, die Rückkehr der Hochzeiten und der Nachtgastronomie: ‚Man kann gar nicht sagen, was davon die beste Nachricht ist'“, freute sich die Hotelbetreiberin und ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer in einer Aussendung. Ab 1. Juli wieder erlaubte Großevents im Kultur- und Freizeitbereich könnten auch der Stadthotellerie helfen.
Der Handelsverband freute sich am Donnerstag, dass die Regierung auch die Regeln für den Handel weiter lockerte.
Quellen:
https://kurier.at/politik/inland/regierung-kuendigt-weitere-oeffnungsschritte-fuer-juli-an/401415474
https://www.diepresse.com/5995120/nachtgastronomie-offnet-ab-1-juli-ffp2-maskenpflicht-fallt