Eintragungsfrist für Volksbegehren startet am Montag.

Für fünf Volksbegehren kann vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet ein Callcenter unter 0800 20 22 20 (aus Österreich) oder +43 1 531 26-2700 (aus dem Ausland) ein. Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Unterschrift.

Hier der Link zu den Volksbegehren.

Sollten Sie noch nicht in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, bitten wir Sie, dies zu tun. Die Eintragung in die Wählerevidenz ist jederzeit möglich!

Sollten Sie noch Informationen zur Eintragung in die Wählerevidenz benötigen, finden Sie hier einen Link

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